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Urheberrecht: Sita singt den Blues jetzt auch in Deutschland

Nachdem die US-Künstlerin Nina Paley mit einer Videobotschaft gegen die Sperrung ihres Animationsfilms Sita Sings The Blues protestiert hat, ist dieser jetzt über das Videoportal Youtube abrufbar.
/ Werner Pluta
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Sita Sings The Blues: Der Blues kommt nach Deutschland. (Bild: Nina Paley/Screenshot: Golem.de)
Sita Sings The Blues: Der Blues kommt nach Deutschland. Bild: Nina Paley/Screenshot: Golem.de

Nina Paleys(öffnet im neuen Fenster) Protest hat geholfen: Ihr Animationsfilm Sita Sings The Blues(öffnet im neuen Fenster) ist jetzt auch hierzulande abrufbar, berichtet die US-Zeichnerin und Trickfilmautorin in ihrem Blog(öffnet im neuen Fenster) .

Nina Paley – Gema sperrt unrechtmäßig den Trickfilm Sita Sings The Blues
Nina Paley – Gema sperrt unrechtmäßig den Trickfilm Sita Sings The Blues (01:48)

Paleys Animationsfilm war in Deutschland nicht abrufbar gewesen, weil die Gema die erforderlichen Rechte nicht eingeräumt hat. Paley hatte jedoch nach eigenen Angaben ein Lizenzabkommen geschlossen, um die urheberrechtlich geschützten Stücke weltweit nutzen und den Film unter eine CC-Lizenz stellen zu können. Mit einem ebenfalls auf Youtube veröffentlichten Video protestierte sie gegen die Sperrung .

Ist ein Video nicht abrufbar, macht Youtube mit seiner Meldung die Gema dafür verantwortlich . Die Gema hingegen kontert(öffnet im neuen Fenster) , diese Interpretation entbehre jeglicher Grundlage. Die Youtube-Meldung "erweckt den Eindruck, die Gema hätte die Sperrung veranlasst. Dem ist nicht so. Musikvideos werden durch Labels, andere Rechteinhaber oder von Youtube selbst gesperrt – nicht von der Gema" , erklärte die Verwertungsgesellschaft.


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