Wegen Youtube: Musikbosse kritisieren die Gema

Also, wer ist denn jetzt schuld? Die Gema? Die Plattenfirmen? Youtube ? Am gegenseitigen Mit-dem-Finger-auf-den-anderen-zeigen beteiligen sich jetzt zwei Mächtige aus der Plattenbranche: Edgar Berger, Chef von Sonys Musiksparte in Deutschland, und Frank Briegmann, Chef von Universal Music in Deutschland. Sie deuten nicht auf Youtube, sondern auf die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz Gema. Der eine oder andere aus der Vorstandsetage der Musikverwertungsgesellschaft sei wohl, so mutmaßen sie, noch nicht im digitalen Zeitalter angekommen.
Video? Kein Video
Der Streit um die Musikvideos in Deutschland währt schon länger. Da sich Musikindustrie, Verwertungsgesellschaft und Youtube-Eigner Google nicht auf ein Lizenzmodell einigen können, bleibt hierzulande bei vielen Musikvideos auf dem Portal der Bildschirm schwarz . Nutzer in Deutschland erhalten eine Meldung, dass sie das betreffende Video aus urheberrechtlichen Gründen nicht anschauen können.

Bislang machte Youtube die Plattenfirmen dafür verantwortlich: Das Video sei nicht abrufbar, weil es geistiges Eigentum dieser oder jener Plattenfirma sei. Seit einigen Tagen nennt das Portal jedoch einen anderen Schuldigen : "Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die Gema die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat."
Nicht im digitalen Zeitalter angekommen
Deutet sich ein Wechsel der Bündnispartner an? Machen Google und Plattenfirmen jetzt gemeinsame Sache gegen die Gema, die doch eigentlich der natürlich Verbündete von EMI, Warner und Co. sein müsste? Es sieht so aus. Edgar Berger, Chef von Sonys Musiksparte in Deutschland, sagte Spiegel Online(öffnet im neuen Fenster) , es gebe "offenbar kein Interesse daran, werbefinanzierte Musik-Streamingdienste wie Vevo, Youtube und Spotify in Deutschland zuzulassen." Schlecht für Musiker und Industrie: Ihnen entgingen die Einnahmen, die sich erzielen ließen, einigten sich die Gema und Google. Berger hat auch eine klare Vorstellung, wer bremst: "Alles muss durch ein Nadelöhr, den Gema-Aufsichtsrat. Einige Mitglieder scheinen noch nicht im digitalen Zeitalter angekommen zu sein."
In anderen Ländern haben sich Google und Verwertungsgesellschaften längst auf Lizenzmodelle geeinigt. In diversen Ländern beteiligt Google Rechteinhaber an den Werbeeinnahmen, etwa Belgien, Frankreich, Großbritannien, Italien oder Spanien. Hierzulande ist eine Einigung kaum in Sicht. Im Gegenteil: Die Gema klagt gegen Google . "Man darf sich die Frage stellen, warum eine Einigung zwischen Verwertungsgesellschaften und Youtube in vielen Musikmärkten möglich ist, nicht aber in Deutschland, dem wichtigsten Markt Europas" , sagt Frank Briegmann, Chef von Universal Music in Deutschland. Dass sich Gema und Youtube "offenbar seit Jahren nicht einigen können, ist langsam unverständlich."
Streitpunkt: Höhe der Lizenzzahlungen
Grund für das Patt zwischen Google und Gema sind offensichtlich sehr unterschiedliche Vorstellungen über die Höhe der Lizenzzahlungen. Die Gema verlangt 0,1278 Euro als "Mindestvergütung je entgeltlich oder unentgeltlich genutztem Werk aus dem Gema-Repertoire mit einer Spieldauer bis zu fünf Minuten" . Nach Ansicht von Branchenexperten belaufen sich die Werbeeinnahmen für 1.000 Abrufe auf 20 bis 25 Euro – was in einem gewissen Missverhältnis zur von der Gema geforderten Lizenzgebühr in Höhe von 127,80 Euro steht.
Briegmann hält denn auch die Forderungen der Gema für überzogen. "Was an Preislisten von der Gema veröffentlicht wurde" , sei "schlicht unrealistisch" , sagt der Chef von Universal Music Deutschland.
Google ist nicht gesprächsbereit
Nach Ansicht der Gema ist Google der Schuldige. Beide Parteien hätten sich bisher nicht auf ein Modell geeinigt. Jetzt aber eskaliere der Youtube-Eigner die Situation, indem das Portal seit einigen Tagen "bei zahlreichen auf Youtube blockierten Videos den Text" , der auf die Gema hinweise, einblende, schreibt Gema-Sprecherin Bettina Müller im Blog der Verwertungsgesellschaft(öffnet im neuen Fenster) . Dabei seien doch "lediglich zwölf Werke von Gema-Autoren" Gegenstand der Klage, die die Gema 2010 gegen Google eingereicht habe.
Müller weist auch die Kritik zurück, die Gema stelle überhöhte Forderungen. Sie habe "einen marktüblichen einstelligen Betrag in die Verhandlungen eingebracht. Eine Stillschweigevereinbarung verhindert, dass weitere Vertragsinhalte und Verhandlungsdetails an die Öffentlichkeit kommuniziert werden können." Es würden jedoch immer wieder "ominöse 12 Cent pro Videostream kolportiert. Die Preisliste, auf die sich diese Behauptung bezieht, ist der Gema nicht bekannt." Tatsächlich nennt die Gema selbst diesen Preis in einem Informationsschreiben(öffnet im neuen Fenster) , das sich an "Anbieter (Content Provider) von Musik-on-Demand- oder Musikvideo-on-Demand-Portalen" richtet.
Angesichts der verfahrenen Situation ist es kaum wahrscheinlich, dass der Hinweis, dass ein bestimmtes Musikvideo von deutschen Nutzern nicht angeschaut werden darf, in absehbarer Zeit verschwindet.



