Das milliardenschwere US-Unternehmen Uber will erreichen, dass Deutschland die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Personenbeförderung ändert. So soll die Ortskenntnisprüfung abgeschafft werden und es soll Taxi-Minijobs geben.
Frustriert wegen negativer Presseberichte hatte ein Uber-Manager damit gedroht, mit einem eigenen Spezialistenteam private Informationen über Kritiker zutage zu fördern. Eigentlich sollten die Äußerungen nicht an die Öffentlichkeit gelangen.
Die Taxibranche wehrt sich gegen die Konkurrenz aus dem Internet. Ein neues Netzwerk soll den grenzüberschreitenden Einsatz von eigenen Apps vorantreiben.
Google hat seine Karten-App Maps in einer neuen Version im Material Design veröffentlicht. Neben den optischen Anpassungen gibt es auch neue Funktionen, die aber für die meisten deutschen Nutzer nicht sinnvoll nutzbar sind.
Uber will in Berlin zur Mitfahrzentrale werden und senkt die Preise massiv. Für den Limousinendienst Uberblack will das Startup eine Betriebserlaubnis erwerben und selbst Fahrzeuge kaufen.
Die Taxizentralen bewerten auch Ubertaxi als illegal und fordern die Behörden auf, das US-Startup auch deswegen mit Verboten zu belegen. Uber unterbiete mit Gutscheincodes die festgelegten Taxitarife.
Um nicht in Vergessenheit zu geraten, öffnet sich Uber dem Taxi-Gewerbe, wo es bereits viel Konkurrenz gibt. Gegen alle Verbotsurteile will das US-Startup Berufung einlegen und prüft eine Verfassungsbeschwerde.
Das Verwaltungsgericht in Berlin bestätigt das Verbot von Uberblack und Uberpop in der Stadt. Das Geschäftsmodell von Uber sei "nicht genehmigungsfähig".
Das Landgericht Frankfurt hat eine weitere einstweilige Verfügung gegen einen Uber-Fahrer erlassen. Sollte dieser trotzdem weiter als Uber-Fahrer aktiv sein, droht ihm eine Strafe von bis zu 250.000 Euro.
Update Die umstrittene Taxi-App Uberpop bleibt vorerst in Deutschland erlaubt. Justizminister Maas sieht keinen Grund, bestehende Regelungen zu ändern. Die Taxi-Genossenschaft drängt weiter auf ein Verbot.
Das Wirtschaftsministerium von Vizekanzler Sigmar Gabriel stellt sich gegen die Taxiunternehmer und will Wettbewerb auf dem Markt zulassen. Auch das Bundesjustizministerium positioniert sich aufseiten von Uber.
Update Der Taxiverband hat erstmals eine einstweilige Verfügung gegen einen einzelnen Uberpop-Fahrer durchgesetzt. Wenn er weiter für Uber arbeitet, droht eine Strafe von 250.000 Euro.
Uber will der Auseinandersetzung mit den deutschen Taxiunternehmen nicht ausweichen. "Wir stehen nicht über dem Gesetz", beteuert der Uber-Landeschef dazu.
Uber wirbt in den USA damit, dass Fahrer einen Jahresverdienst von bis zu 90.000 US-Dollar bekämen. Ein Fahrer aus Washington hat es ausprobiert und kommt zu einem völlig anderen Ergebnis.
Immer häufiger stoßen digitale Geschäftsmodelle an rechtliche Grenzen. Der Fall Uber zeigt aber: Nicht jede App muss gleich die Regulierung einer ganzen Branche überflüssig machen.
Uber hat nach eigenen Angaben mit seiner App im iTunes Store starken Zuspruch, seit das Landgericht Frankfurt eine deutschlandweite einstweilige Verfügung gegen den Taxi-Konkurrenten erlassen hat. Uber Hamburg legte um 590 Prozent zu.
Trotz einer drohenden Strafe von 250.000 Euro je Fahrt wird Uber Pop in Deutschland weiter angeboten. Das Landgericht Frankfurt habe die einstweilige Verfügung zu Unrecht erlassen.
Uber steht in Deutschland vorerst still. Dem alternativen Taxivermittler drohen bei Verstößen gegen das Vermittlungsverbot bis zu 250.000 Euro Strafe je Fahrt, wie das Landgericht Frankfurt entschieden hat.
Gute Nachrichten für Uber: Weil Behörden der Stadt Hamburg formelle Fehler gemacht haben, darf der Fahrdienst dort im Moment weitermachen. Gewonnen hat das Startup damit allerdings noch nicht.
Uber soll versuchen, seinen Hauptkonkurrenten Lyft zu vernichten. Scheinfahrten würden gebucht und Fahrer mit hohen Prämien abgeworben, so ein unbestätigter Bericht aus Unternehmenskreisen.
Uber will einen eigenen Lieferdienst etablieren: Das Unternehmen testet Corner Store als lokalen Zustelldienst in Washington und will Dinge des täglichen Bedarfs über seine App anbieten. Leihwagen und Krankentransporte könnten folgen.
Der Fahrdienst Uber macht in Berlin trotz des behördlichen Verbots weiter. Den Vorwurf, dass die Fahrgäste im Schadensfall nicht versichert seien, weist Uber zurück.
Der Mitfahrdienst Uber wird in Berlin nicht geduldet. Der Senat der Bundeshauptstadt will die Dienste des Anbieters verbieten. Noch ist die Verfügung nicht bestandskräftig. Doch danach könnte es für Uber sehr teuer werden, seine Dienste weiter anzubieten.
Der Mitfahrdienst Uber steht in den wenigen deutschen Städten, in denen er aktiv ist, unter strenger Beobachtung der Behörden. In Berlin prüft man hingegen noch immer, wie man mit dem Angebot verfahren will.
Der Taxi-Konkurrent Uber macht trotz rechtlichem und gesellschaftlichem Gegenwind weiter und bietet noch diese Woche in Düsseldorf Uber Pop an. Auch in Köln und Stuttgart soll das Angebot bald starten.
Der Taxi-Konkurrent Uber kann in Hamburg weiter seine Dienste anbieten. Ein Verbot wird vorerst nicht vollstreckt: Die Verkehrsbehörde will ein Gerichtsurteil abwarten.
Hamburg verbietet die Aktivitäten des Mitfahrservices Uber und folgt damit anderen Städten. Auch andere Share-Economy-Anbieter wie Airbnb kämpfen mit Verbotsforderungen. Die Politik hat es versäumt, mit klaren Regulierungen einen vernünftigen Rechtsrahmen für neue Internetgeschäftsmodelle zu schaffen.
Uber hat Widerspruch gegen das Verbot der Hamburger Verkehrsbehörde eingelegt. Das Unternehmen will seine Fahrten weiter anbieten. In Berlin prüfen die Behörden noch, wie sie vorgehen wollen.
Alternativen zum Taxi stehen in Deutschland hoch im Kurs - auch wenn die Verwaltungen und die Taxibranche einen Gegenkurs fahren. 10 Millionen Deutsche könnten sich die Buchung alternativer Fahrdienste vorstellen. Bitkom fordert für die Startups nun Rechtssicherheit.
Der Mitfahrdienst Uber hat in Hamburg von der Verkehrsbehörde eine Untersagungsverfügung erhalten, weil das Unternehmen und seine Fahrer keine Genehmigung zur Personenbeförderung hätten. Uber will aber weiter machen.
Das Hamburger Unternehmen Wundercar hat in der Taxibranche keine Freunde, weil es kostenlose Privatfahrten vermittelt. Der Fahrgast zahlt nur ein Trinkgeld und Wundercar bekommt davon 20 Prozent. Trotz Verbots geht der Betrieb weiter.
Die europaweiten Proteste des Taxigewerbes gegen die neue Internetkonkurrenz zeigen Wirkung: Spanien verlangt eine EU-weite Regelung für die Fahrdienste, die nach Ansicht der Taxifahrer versuchen, die strenge Regulierung des Taxibetriebs auszuhebeln. Eine erweiterte Regulierung könnte Uber bedrohen.
Die europaweiten Proteste von Taxifahrern gegen Konkurrenzangebote haben Erfolg - allerdings nicht in die Richtung, die die Fahrer planten. Uber hat nach eigenen Angaben davon profitiert und verzeichnet eine deutliche Steigerung der Nachfrage.
Die Taxibranche fürchtet um ihre Existenz - Grund sind Konkurrenzangebote wie Uber. Nun regt sich europaweit Protest. Allein in Berlin wollen heute 1.000 Taxifahrer dabei sein.
In einer Finanzierungsrunde hat der Fahrdienst Uber reichlich Mittel für die weitere Expansion erhalten. Die Taxi-Konkurrenz Wundercar muss in Hamburg hingegen ihren Betrieb einstellen.
Eine einstweilige Verfügung gegen Uber und zuvor ein Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum, das 9flats aus der Stadt vertrieb. Der Startup-Verband fragt: "Wer gründet schon ein Unternehmen in Berlin, wenn er mit Verbot rechnen muss?"
Die Berliner Taxivereinigung hat aufgrund von Gesetzen aus der Zeit vor dem Internet ein Verbot der Uber-Limousinen durchgesetzt. Doch das Startup macht weiter.
In Brüssel ist der alternative Taxidienst Uberpop gerichtlich verboten worden, weil die Fahrer keine Taxi-Lizenz haben. Auch in Berlin hofft der Taxiverband Berlin-Brandenburg auf ein solches Urteil.
Google Ventures hat sich mit 250 Millionen US-Dollar an dem Limousinen-Service Uber beteiligt. Die Firma ist in diesem Jahr auch in Berlin gestartet und arbeitet ausschließlich mit Fahrern von Wagen der Marken Mercedes (S-Klasse), BMW (7er), Porsche (Cayenne) und VW (Phaeton).