Taxi-Konkurrent: Landgericht Frankfurt hebt Verbot von Uber auf

Die umstrittene Taxi-App Uberpop bleibt vorerst in Deutschland erlaubt. Justizminister Maas sieht keinen Grund, bestehende Regelungen zu ändern. Die Taxi-Genossenschaft drängt weiter auf ein Verbot.

Artikel veröffentlicht am , /dpa
Proteste gegen Uber in Washington im Juli 2014
Proteste gegen Uber in Washington im Juli 2014 (Bild: Max Whittaker/Reuters)

Das Landgericht Frankfurt hat das Verbot der Fahrervermittlung über die Taxi-App Uberpop wieder aufgehoben. Das Gericht hielt die im August erlassene einstweilige Verfügung zwar in der Sache für rechtens, sah aber am Dienstag nach einer mündlichen Verhandlung keinen Grund für die damalige Eilentscheidung gegen das US-amerikanische Unternehmen. In der Verhandlung habe sich "herausgebildet, dass die zunächst vermutete Dringlichkeit als widerlegt zu erachten ist", erklärte der Vorsitzende Richter Frowin Kurth. Nun müsste die Genossenschaft Taxi Deutschland den Weg über ein Hauptverfahren gehen, um Uber zu stoppen. Nach Ansicht von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gibt es keinen Grund, die gesetzlichen Regelungen zur Qualifikation der Taxifahrer und zur Sicherheit der Fahrzeuge zu ändern.

Taxi Deutschland hatte in einem Eilverfahren erwirkt, dass dem kalifornischen Unternehmen untersagt wird, über seinen Dienst Uberpop in Deutschland Fahrgäste an private Fahrer zu vermitteln. Bei Zuwiderhandlung hatten bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld pro Fahrt gedroht. Uber hatte anschließend angekündigt, trotz des Verbotes weiter seine Dienste anzubieten.

Gericht sieht Uber weiter als Konkurrenz zu Taxis

In dem Eilverfahren war Uber nicht gehört worden. Das Unternehmen argumentiert, sein Geschäftsmodell sei auch in Deutschland schon seit mindestens 2013 bekannt. Uber betreibt eine Smartphone-App, über die verschiedene Fahr- und Chauffeur-Dienste angeboten werden, auch von privaten Fahrern. Uber ist in mehr als 200 Städten weltweit aktiv.

In der mündlichen Verhandlung verwies der Vorsitzende Richter auf Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes: "Wir als Gericht haben die geltende Gesetzeslage und die entsprechende Rechtsprechung zu berücksichtigen." Die Kammer sei unverändert der Auffassung: "Die Parteien sind Wettbewerber." Uber behalte etwa eine Provision vom Fahrpreis ein.

Uber wertet die vermittelten Fahrten als Mitfahrgelegenheiten. Ein Gutachten des Staatsrechtlers und früheren Verteidigungsministers Rupert Scholz bekräftige dies. Scholz bescheinige darin, Uber sei "kein Beförderungsunternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes", es handele sich "um die Vermittlung von Gelegenheitsverkehr", vergleichbar mit Mitfahrzentralen.

Maas will keine Gesetze ändern

Richter Kurth merkte zu dem Gutachten an: "Nicht jedes Gutachten, was von einem Hochschullehrer verfasst wurde, ist automatisch geeignet, die Rechtsprechung, wie es vielleicht gewünscht ist, zu beeinflussen."

Auch nach Ansicht von Justizminister Maas muss sich Uber an die gesetzlichen Regelungen in Deutschland halten. "Wir werden ganz sicher nicht diese Gesetze ändern. Und wenn Uber sich nicht genau daran hält, müssen wir uns deren Geschäftsmodell genauer anschauen", sagte Maas der Financial Times und fügte hinzu: "Wir werden sicher nicht unsere Regelungen zur Verkehrssicherheit oder den Fahrgastrechten ändern." Das Bundeswirtschaftsministerium hatte hingegen zuletzt "eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung bestehender Regelungen an die Anforderungen der digitalen Welt und die veränderten Mobilitätsbedürfnisse der Verbraucherinnen und Verbraucher" in Aussicht gestellt. Auch Maas' Staatssekretär Gerd Billen hatte sich eher positiv geäußert und gesagt: "Mehr Wettbewerb kann zu mehr Angeboten, höherer Qualität und besseren Preisen führen."

Nachtrag vom 16. September 2014, 18:15 Uhr

Die Taxi-Genossenschaft kündigte an, den Rechtsweg weiterzuverfolgen. "Die Taxibranche akzeptiert Mitbewerber, die sich an die Gesetze halten. Uber tut das nicht. Darum kündigen wir heute an, dass wir unverzüglich in Berufung gehen werden", teilte Taxi-Deutschland am Dienstag mit. Die Entscheidung bedeute zudem nicht, dass die Vermittlung von taxiähnlichen Fahrten an Privatfahrer ohne Genehmigungen rechtmäßig sei. Die Genossenschaft appellierte an die Politik, "sich aus den USA keinen Floh ins Ohr setzen" zu lassen.

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Donnerstag 18. Sep 2014

Zusammensetzen und das große Ganze sehen erfordert mentale Kraft.

Karmageddon 17. Sep 2014

Eigentlich ist doch alles ganz klar und einfach. Zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung...

Garius 17. Sep 2014

Selbstkosten, Gewerbe, Gesetze....tssss...typisch deutsch. Verschließt euch doch nicht...

altmt 17. Sep 2014

Alles schön und gut... Alte, ineffiziente Technologie wird durch neue, bessere...



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