Verkehrsbehörde: Mitfahrdienst Uber in Hamburg gestoppt
Der Mitfahrdienst Uber hat in Hamburg von der Verkehrsbehörde eine Untersagungsverfügung erhalten, weil das Unternehmen und seine Fahrer keine Genehmigung zur Personenbeförderung hätten. Uber will aber weiter machen.

Laut einem Bericht des Manager Magazins muss der Mitfahrdienst Uber Pop in Hamburg seinen Betrieb nach einer Behördenverfügung einstellen. Der Grund: Das Unternehmen habe keine Personenbeförderungsgenehmigung und die Fahrer, die die Fahrten mit ihren Privatwagen durchführen, ebenfalls nicht. Die Wirtschaftsbehörde des Bundeslandes Hamburg hatte auch dem Konkurrenten Wundercar das Konzept untersagt. Das Unternehmen kündigte damals an, weiterzumachen. Ob das gegenwärtig der Fall sei, sei der Verkehrsbehörde nicht bekannt, berichtete die Nachrichtenagentur dpa.
Uber wolle in Hamburg aber weitermachen, sagte das Unternehmen dem Manager Magazin. Nach Angaben der Verkehrsbehörde gegenüber der dpa haben weder Fahrer noch Uber eine Genehmigung zur Personenbeförderung. Eine Strafe von jeweils 1000 Euro drohe, sagte eine Sprecherin. Im Bericht des Manager Magazins wird spekuliert, dass Uber solche Strafen, die gegen die Fahrer ausgesprochen werden könnten, im Zweifelsfall übernehmen werde.
"Firmen wie Wundercar oder Uber vermitteln im Netz die Dienste von Fahrern, die ohne Ausbildung, Versicherungen, Sozialabgaben und Gewerbeanmeldung für Trinkgeld fahren", sagte Christian Brüggmann, Vorstand der Taxen-Union Hamburg Hansa, im Juni der dpa. In zahlreichen europäischen Städten hatten Taxifahrer Mitte Juni 2014 gegen die neue Internetkonkurrenz demonstriert. Über die Apps wird nach Ansicht der Taxifahrer versucht, die strenge Regulierung des Taxibetriebs auszuhebeln. Uber und ähnliche Anbieter betreiben keine eigene Fahrzeugflotte, sondern sind Vermittler zwischen selbstständigen Fahrern und Fahrgästen.
In einer Finanzierungsrunde erhielt der Fahrdienst Uber reichlich Geld für die weitere Expansion. Er besorgte sich von Investoren die Summe von 1,2 Milliarden US-Dollar. Uber kämpft in Berlin gegen ein Verbot. Die Berliner Taxivereinigung ließ dem US-Unternehmen per einstweiliger Verfügung untersagen, in Berlin mit der Smartphone-App Uber einen taxiähnlichen Verkehr mit Limousinen zu betreiben. Bei den Fahrern handele es sich um Mietwagenunternehmer, die laut Gesetz verpflichtet seien, nach der Fahrt an ihren Betriebssitz zurückzukehren, was sie nicht täten, argumentieren die Taxiunternehmen.
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Nun ja, man muss shcon in einer Großstadt wohnen und nicht unbedingt in...
http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=36082...
Wie schaut es denn privat aus? Bleibst du auch auf deinen Kosten sitzen, wenn dich ein...
Hab ich noch nie gesehen solche Werbung. Wo fahrt ihr Taxi? Im Rotlichtviertel? Wüsste...