Taxi-Konkurrent: Landgericht verbietet Uber deutschlandweit
Uber steht in Deutschland vorerst still. Dem alternativen Taxivermittler drohen bei Verstößen gegen das Vermittlungsverbot bis zu 250.000 Euro Strafe je Fahrt, wie das Landgericht Frankfurt entschieden hat.

Das Landgericht Frankfurt hat dem Taxi-Konkurrenten Uber in einer einstweiligen Verfügung deutschlandweit die Vermittlung von Fahrern untersagt. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ). Bei Verstößen drohen dem US-amerikanischen Startup bis zu 250.000 Euro Strafe je Fahrt.
Die Richter sind der Meinung, dass mit der Uber-App gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoßen werde. Es würden Personen gegen Entgelt befördert, "ohne im Besitz einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz zu sein". Zwar erbringe Uber als Vermittlungsdienst nicht selbst die Beförderungsleistung, dennoch sei das Unternehmen "als Teilnehmerin an einem von dem jeweiligen Fahrer begangenen Verstoß anzusehen".
Uber will gegen die Verfügung Widerspruch einlegen: "Wir werden die Entscheidung angreifen und unsere Rechte mit Nachdruck und aufs Äußerste verteidigen", teilte Uber mit: "Wir sind der Auffassung, dass Wettbewerb für alle gut ist."
Uber bezeichnete sich selbst unlängst als Carsharing-Anbieter, wird aber oft als Taxi-Konkurrenz gesehen.
Bei Uber Pop können Privatpersonen ihre Dienste mit dem eigenen Auto anbieten, die Fahrer werden per Smartphone-App bestellt. Zudem bietet Uber auch den Limousinen-Chauffeurdienst Uber Black an. In Washington startete Uber den Dienst Corner Store, einen lokalen Lieferservice für Bedarfsartikel. Alles läuft über die Uber-App, die bei Neuanmeldung ein Gratis-Guthaben von 20 Euro anbietet. Die Taxifahrten mit Uber Pop sollen günstiger als mit etablierten Taxiunternehmen sein.
Fabien Nestmann, General Manager und Sprecher bei Uber Deutschland, sagte, Deutschland sei "einer der am schnellsten wachsenden Märkte in Europa". In Deutschland ist das Startup bisher in Berlin, München, Frankfurt, Hamburg und Düsseldorf aktiv. Geplant ist eine Expansion nach Köln und Stuttgart, in absehbarer Zeit auch nach Nürnberg, Bonn, Essen und Dortmund.
In Deutschland hatte das Startup zuvor einen juristischen Erfolg im Streit mit den Taxiunternehmen erzielt. Der Fahrdienst durfte in Hamburg vorläufig weiter seine Dienste anbieten. Eine Untersagungsverfügung der Wirtschaftsbehörde gegen Uber sei aus formellen Gründen nicht rechtens, hatte das Verwaltungsgericht Hamburg in der vergangenen Woche mitgeteilt.
Die Taxizentralen-Genossenschaft erklärte im Juli 2014: "Wir wissen, dass Startup-Apps wie Mytaxi und Uber gern von Fahrern genutzt werden, die schon früher keiner Taxizentrale angeschlossen waren und sich oft keinem übergeordneten Qualitätsmanagement unterstellen." Komme es zu Problemen, hätten Kunden keine Taxizentrale, die helfe. Allerdings wird kaum ein Taxinutzer zuvor überprüfen, ob der gewählte Wagen mit einer Taxizentrale zusammenarbeitet. "Taxikunden mit Handy benötigen übrigens gar keine App: Die mobile Taxirufnummer 22456 verbindet aus jedem Mobilfunknetz zur lokalen Taxizentrale", teilte die Taxizentralen-Genossenschaft mit.
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Und nach dem Urlaub braucht man neue Fahrräder, weil die auseinander genommen oder...
Würde Uber ihre Fahrer besser kontrollieren sehe ich kein Unterschied zu einer...
Ja und da Uber 20% des Umsatzes der Fahrt kassiert, verdienen sie direkt an der fahrt...
Naja WA behauptet nicht kostenlos zu sein, die haben sogar ne ausführliche, begründete...