Taxi-Konkurrenz: Landgericht Frankfurt stoppt weiteren Uber-Fahrer
Das Landgericht Frankfurt hat eine weitere einstweilige Verfügung gegen einen Uber-Fahrer erlassen. Sollte dieser trotzdem weiter als Uber-Fahrer aktiv sein, droht ihm eine Strafe von bis zu 250.000 Euro.

Ein zweiter Fahrer des Fahrdienst-Vermittlers Uber ist vom Landgericht Frankfurt per einstweiliger Verfügung gestoppt worden. Er darf keine weiteren Fahrten mehr für Uber anbieten, wenn er nicht "im Besitz einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz" ist. Das urteilte das Gericht bereits am 11. September 2014, aber erst jetzt wurde das Urteil bekannt. Auch diesem Fahrer droht eine Strafe von bis zu 250.000 Euro, falls er sich nicht daran hält.
Erste einstweilige Verfügung nur wenige Tage älter
Eine erste einstweilige Verfügung gegen einen Uber-Fahrer wurde vom gleichen Gericht am 8. September 2014 erlassen. Pikantes Detail: Die zweite einstweilige Verfügung ist von dem Tag, an dem der erste Fall öffentlich bekannt wurde: Am 11. September 2014. Damit liegen beide Entscheidungen vor dem Tag, an dem das Landgericht Frankfurt das Uber-Verbot aufgehoben hatte.
Am 16. September 2014 urteilte das Gericht, dass die im August 2014 erlassene einstweilige Verfügung gegen Uber zwar in der Sache rechtens sei, aber die hohe Dringlichkeit sah das Gericht nicht mehr.
Taxi-Gewerbe will weiter gegen Uber-Fahrer vorgehen
"Zukünftig werden wir in allen Städten, in denen Uberpop tätig wird, sofort Testfahrten machen und das rechtswidrige Geschäftsmodell des Unternehmens umgehend vor Gericht bringen", lautet die Devise der Genossenschaft der Taxizentralen. Damit wollen die Taxiunternehmen juristisch weiter gegen Uber vorgehen und die Fahrer von Uber sollen abgeschreckt werden.
"Wer ohne Personenbeförderungsschein Fahrgäste in nicht genehmigten Fahrzeugen befördert, erhält einen Punkt in Flensburg, riskiert Bußgelder bis 20.000 Euro, Versicherungsprobleme, Wettbewerbsverfahren mit Taxifahrern, und schon nach acht Fahrten ist der Führerschein weg", erklärte Dieter Schlenker, Vorsitzender von Taxi Deutschland.
Uber als Taxi-Konkurrent
Uber bezeichnete sich selbst unlängst als Carsharing-Anbieter, wird aber oft als Taxi-Konkurrent gesehen. Bei Uber Pop können Privatpersonen ihre Chauffeurdienste mit dem eigenen Auto anbieten. Kunden buchen über eine Smartphone-App und lassen sich vom Uber-Fahrer zum gewünschten Ort fahren. Die Fahrten via Uber sollen deutlich preisgünstiger sein als eine reguläre Taxifahrt.
Das Taxigewerbe kämpft juristisch gegen den Dienst, da es Wettbewerbsverzerrungen und die Aushöhlung der Sicherheitsbestimmungen befürchtet. Die privaten Fahrer von Uber unterzögen sich nicht den speziellen Kontrollen und hohen Auflagen für gewerbliche Taxidienste. Damit könnten sie ihre Dienste deutlich günstiger anbieten.
Nachtrag vom 25. September 2014
Auf Nachfrage von Golem.de erklärte Richter Arne Hasse vom Landgericht Frankfurt, dass in diesem Fall offensichtlich eine Dringlichkeit bejaht wurde, auch wenn die einstweilige Verfügung gegen Uber aufgehoben wurde.
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Nein, der hat ernsthaft Geistige Probleme, wobei sich dann die Frage stellt, ob so jemand...
privat reicht eine prüfung mit dem führerschein, gewerblich halt nicht. selbst berufs-lkw...
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