Niederlage für Uber: BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die sogenannte Rückkehrpflicht für Mietwagen bestätigt. Mit einem Urteil vom 3. Juni 2026(öffnet im neuen Fenster) setzte sich eine Kölner Taxigenossenschaft in dritter Instanz gegen den Anbieter Safe Driver Group durch, der mit dem Fahrdienstvermittler Uber kooperiert. Nach Einschätzung der Karlsruher Richter ist die geltende Regelung sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit dem Europarecht vereinbar (Aktenzeichen I ZR 123/25).
Die Rückkehrpflicht Paragraf 49 des Personenbeförderungsgesetzes(öffnet im neuen Fenster) besagt, dass ein Mietwagen nach dem Ende einer Beförderung "unverzüglich" zum Betriebssitz zurückkehren muss, "es sei denn, er hat vor der Fahrt von seinem Betriebssitz oder der Wohnung oder während der Fahrt einen neuen Beförderungsauftrag erhalten". Das bedeutet, dass Mietwagenfahrer nicht auf einem Parkplatz oder am Straßenrand auf einen neuen Auftrag warten dürfen.
Das Landgericht Köln und das Oberlandesgericht Köln bestätigten den Unterlassungsanspruch der Taxigenossenschaft nach einem dokumentierten Verstoß. Die Revision des Urteils vor dem BGH blieb ebenfalls ohne Erfolg.
BGH: Kein Verstoß gegen die Verfassung
Nach Einschätzung der Karlsruher Richter liegt mit der Rückkehrpflicht kein Verstoß gegen die im Grundgesetz geschützte Berufsausübungsfreiheit vor. Dies habe das Bundesverfassungsgericht bereits in einem Urteil von 1989(öffnet im neuen Fenster) bestätigt.
Die 1994 in das Grundgesetz aufgenommene Staatszielbestimmung des Umweltschutzes(öffnet im neuen Fenster) ändere daran nichts. Zudem habe der Gesetzgeber mit dem 2021 novellierten Personenbeförderungsgesetz ausdrücklich an der Rückkehrpflicht festgehalten.
Kein Verstoß gegen Niederlassungsfreiheit
Dem BGH zufolge liegt auch kein Verstoß gegen die EU-rechtlich geschützte Niederlassungsfreiheit vor. Ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2023 zu einer spanischen Regelung(öffnet im neuen Fenster) (Rechtssache C-50/21) finde keine Anwendung, "weil der Sachverhalt keinen grenzüberschreitenden Bezug aufweist". Juristen hatten nach dem EuGH-Urteil spekuliert(öffnet im neuen Fenster), dass damit die in Deutschland geltende Rückkehrpflicht hinfällig sei.
Der Geschäftsführer der unterlegenen Safe Driver Group, Thomas Mohnke, bedauerte, dass die Vereinbarkeit der Rückkehrpflicht mit dem EU-Recht aufgrund des fehlenden grenzüberschreitenden Bezugs nicht geklärt werden konnte. Es sei "dringend geboten", die aus einer analogen Zeit stammende Rückkehrpflicht "auf ihre heutige Sinnhaftigkeit zu prüfen".
Sie erzeuge massenhaft Leerkilometer und verursache hohe Kosten für die Unternehmen, sagte Mohnke der Frankfurter Allgemeinen Zeitung(öffnet im neuen Fenster). Das führe zu unnötigem Verkehr und Emissionen – "ohne einen Nutzen für Verbraucher zu schaffen". Die Safe Driver Group will demnach weitere rechtliche Schritte prüfen.
Die Taxigenossenschaft Taxi Ruf Köln verwies in einer Stellungnahme an die Zeitung darauf, dass die Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes insbesondere dem Schutz der Verbraucher sowie der Sicherstellung einer funktionsfähigen Daseinsvorsorge im öffentlichen Personenverkehr dienten. "Vor diesem Hintergrund fordern wir die zuständige Stadtverwaltung auf, die Zuverlässigkeit der Safe Driver ennoo CGN GmbH zu überprüfen und gegebenenfalls die erteilten Mietwagengenehmigungen erneut zu bewerten und zu entziehen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind", sagte Vorstandsmitglied Aleksandar Dragicevic der Zeitung.
- Anzeige Hier geht es zur elektronischen Parkuhr mit Zulassung Park Lite bei Amazon Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.