Einstweilige Verfügung: Landgericht geht erstmals direkt gegen Uber-Fahrer vor

Der Taxiverband hat erstmals eine einstweilige Verfügung gegen einen einzelnen Uberpop-Fahrer durchgesetzt. Wenn er weiter für Uber arbeitet, droht eine Strafe von 250.000 Euro.

Artikel veröffentlicht am ,
Uber-App auf einem Smartphone
Uber-App auf einem Smartphone (Bild: David Ramos/Getty Images)

Nach der einstweiligen Verfügung gegen Uber ging das Landgericht Frankfurt jetzt erstmals gegen einen einzelnen Fahrer des US-Startups vor. Das gab die Taxi Deutschland Servicegesellschaft am 11. September 2014 bekannt. Die 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt hatte am 8. September die einstweilige Verfügung erlassen.

Betrieben hatte das Verfahren ein Vorstandsmitglied der Taxivereinigung Frankfurt. Dem Uber-Fahrer wird damit untersagt, Beförderungswünsche von Fahrgästen über Uberpop und einen Fahrpreis anzunehmen, wenn er keine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz hat. Andernfalls droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

Die mündliche Verhandlung über den Widerspruch von Uber gegen die einstweilige Verfügung findet am 16. September um 9:30 Uhr im Landgericht Frankfurt statt.

Das Landgericht hatte Uber in einer einstweiligen Verfügung bereits deutschlandweit die Vermittlung von Fahrern untersagt. Bei Verstößen drohen dem US-amerikanischen Startup bis zu 250.000 Euro Strafe je Fahrt. Uber habe aber noch keinen Mahnbescheid erhalten, sagte Uber-Deutschlandchef Fabien Nestmann. Das Unternehmen hatte erklärt: "Uber wird seine Tätigkeit in ganz Deutschland fortführen und wird weiterhin die Optionen Uberpop und Uberblack über die Uber App anbieten." In der Auseinandersetzung mit den deutschen Taxiunternehmern sei Uber "motiviert zu kämpfen".

Nachtrag vom 11. September 2014, 19:21 Uhr

Uber Deutschland erklärte: "Wir bedauern die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt. Wir stehen zu den Fahrern und wir werden sie selbstverständlich bei der Wahrung ihrer Interessen unterstützen. Es ist bedauerlich, dass Taxivertreter in Deutschland sich einzelne Uberpop-Fahrer als Gegner suchen, statt sich direkt mit uns auseinanderzusetzen."

Gleichzeitig habe Uber "den größten Bedenken des Frankfurter Gerichts gegen Uberpop bereits Rechnung getragen" und das Angebot in Deutschland angepasst. Daher sei das US-Unternehmen zuversichtlich, dass auch deutsche Gerichte in Zukunft anerkennen würden, dass "Uber eine legitime Alternative und Bereicherung für die mobile Gesellschaft in Deutschland darstellt."

Unklar bleibt dabei, ob Uberpop weiter angeboten wird oder welche Änderungen es gab. Auch gab es keine Aussagen dazu, ob Uber die Strafe für seine Fahrer zahlen würde.

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MartinaSacher 20. Sep 2014

Nun wurde das Urteil wieder aufgehoben, weil die einstweilige Verfügung nicht rechtens...

User_x 12. Sep 2014

ui... hier ist die horde aber durchgerannt ;) gesucht und gefunden ja, irgendwelche...

hutschat 12. Sep 2014

Kürzlich in der Zeitung gelesen (für die Taxibranche in Hannover): Jetzt wird es halt...

kinderschreck 12. Sep 2014

Wirklich strafbar? Wenn dem so wäre warum dann mit Unterlassung usw. rumhantieren und...



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