Senat: Uber soll in Berlin verboten werden
Der Fahrdienstvermittler Uber hat in der Hauptstadt Berlin wohl keine Chance mehr. Uber sei vom zuständigen Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten nach längerer Prüfung eine Untersagungsverfügung zugestellt worden, teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt der Nachrichtenagentur dpa mit.
Bei jedem Verstoß könnte eine Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Noch ist die Verfügung nicht bestandskräftig. Uber selbst will Widerspruch dagegen einlegen. Noch ist unklar, ob sich die Verfügung nur gegen Uber Pop oder auch gegen den Limousinendienst Uber richtet.
Auch in Hamburg wurde von der dortigen Verkehrsbehörde eine Untersagungsverfügung erlassen, doch auch dort legte der US-Anbieter Widerspruch ein und bietet seine Fahrten weiter an. In Hamburg wird ein Verbot deshalb vorerst nicht vollstreckt: Die Verkehrsbehörde will ein Gerichtsurteil abwarten.
"Die Entscheidung der Berliner Behörden ist alles andere als fortschrittlich. Sie beschneidet die Wahlmöglichkeit der Konsumenten", teilte der Sprecher von Uber in Deutschland, Fabien Nestmann, der dpa mit. Der Senat begründete seine Entscheidung mit mangelnder Sicherheit, nicht überprüften Fahrern und Fahrzeugen sowie fehlenden Versicherungen: "Der Schutz des Fahrgastes hat Priorität."
Zudem solle das Taxigewerbe geschützt werden, hieß es laut dpa.
Bei Uber Pop können Privatpersonen ihre Dienste mit dem eigenen Auto anbieten, die Fahrer werden per Smartphone-App bestellt. Daneben bietet Uber auch einen Chauffeurdienst an. Taxifahrer fordern bundesweit ein härteres Vorgehen gegen den App-Anbieter.
Mitte Juni hatten Taxifahrer in ganz Europa mit Streiks und Protestfahrten gegen Uber und andere App-Dienste demonstriert. Sie beklagen einen unfairen Wettbewerb, weil die Konkurrenz aus dem Internet die gesetzlichen Regeln und zum Teil hohen Lizenzkosten für das Taxi-Gewerbe umgehe.


