Taxi-Konkurrenz: Uber-Verbot in Berlin bestätigt

Das Verwaltungsgericht in Berlin bestätigt das Verbot von Uberblack und Uberpop in der Stadt. Das Geschäftsmodell von Uber sei "nicht genehmigungsfähig".

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Uber-App auf einem Smartphone in Berlin
Uber-App auf einem Smartphone in Berlin (Bild: Adam Berry/Getty Images/Getty Images)

Uber darf in Berlin weiter nicht aktiv sein. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte in einem Eilverfahren das vom Senat verhängte Verbot, wie das Gericht am 26. September 2014 mitteilte. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Bei Uberpop können Privatpersonen ihre Dienste mit dem eigenen Auto anbieten, die Fahrer werden per Smartphone-App bestellt. Zudem bietet Uber auch den Limousinen-Chauffeurdienst Uberblack an. Sowohl Uberblack als auch Uberpop könnten nach der Gewerbeordnung verboten werden. Uber biete entgeltlichen beziehungsweise geschäftsmäßigen Gelegenheitsverkehr von Personen mit Kraftfahrzeugen ohne Genehmigung, was gegen das Personenbeförderungsrecht verstoße.

Das Geschäftsmodell von Uber sei "nicht genehmigungsfähig". Die Dienste verstießen gegen zahlreiche Vorschriften zum Schutz der Kunden. Die Fahrer von Uberpop unterlägen keiner staatlichen Kontrolle. Uberblack verstoße gegen die Rückkehrpflicht von Funkmietwagen an den Betriebssitz und verwische so die Unterscheidung von Taxen- und Mietwagenverkehr.

Die sofortige Vollziehung des Verbots sei im öffentlichen Interesse. Das Verbot diene dem Schutz der Existenz- und Funktionsfähigkeit des Taxenverkehrs.

Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Berlin erklärte Golem.de: "Das Landgericht Frankfurt entscheidet als Zivilgericht über Streitigkeiten zwischen zwei Privaten. Beim Verwaltungsgericht entscheiden wir über Streitigkeiten zwischen einer Behörde und einer Privatperson oder Firma."

Das Landgericht Frankfurt hatte das Verbot der Vermittlung über Uberpop wieder aufgehoben. Das Gericht hielt die im August erlassene einstweilige Verfügung zwar in der Sache für rechtens, sah aber keinen Grund mehr für einer Eilentscheidung gegen das US-amerikanische Unternehmen. Dennoch wurde ein neues Verbot gegen einen weiteren Uber-Fahrer ausgesprochen. Auf Nachfrage von Golem.de erklärte ein Sprecher des Landgerichts Frankfurt, dass in diesem Fall offensichtlich eine Dringlichkeit bejaht worden sei, auch wenn die einstweilige Verfügung gegen Uber aufgehoben wurde.

Das Taxigewerbe forderte heute von der Verkehrsministerkonferenz der Länder ein konsequentes Vorgehen gegen illegale "Privatfahrer" und Anbieter wie Uber.

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robinx999 01. Okt 2014

Vermutlich nicht aber es ist schon verstörend wenn man einerseits gesagt bekommt ich...

SmittyWerben 30. Sep 2014

Ach so, das wusste ich nicht

EdRoxter 29. Sep 2014

Genau, deshalb gleich alle Regularien abschaffen, super Idee. Das meine ich: In diesem...

knete 29. Sep 2014

nein taxen sind absolut auf der zeit. die leute die dort arbeiten werden alle...



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