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Wenn die App der Chef ist: EU dreht Beweislast gegen Uber und Lieferando

Wer nachweist, dass eine App Arbeitszeit und Vergütung steuert, gilt nicht mehr als selbstständig. Algorithmisches Management wird damit juristisch angreifbar.
/ Nils Matthiesen
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Lieferandofahrer bei einem Protest gegen die Arbeitsbedingungen des Konzerns (Bild: Omer Messinger/Getty Images)
Lieferandofahrer bei einem Protest gegen die Arbeitsbedingungen des Konzerns Bild: Omer Messinger/Getty Images
Inhalt
  1. Wenn die App der Chef ist: EU dreht Beweislast gegen Uber und Lieferando
  2. Behavioral Nudging: die personalisierte Gewinnmaximierung
  3. Die Beweislastumkehr als juristischer Hebel

Warum zieht die App bei einer Fahrt am Vormittag 25 Prozent ab, während es am Nachmittag auf derselben Strecke plötzlich 38 Prozent sind? Für Fahrer, die über Plattformen wie Uber oder Lieferando arbeiten, bleibt diese Frage oft unbeantwortet. Denn die Zuteilung von Aufträgen, die Berechnung von Liefergebühren und vor allem die Höhe der einbehaltenen Provisionen folgen einer Logik, die von außen nicht einsehbar ist.

Diese Intransparenz gilt als das Fundament des sogenannten algorithmischen Managements. Doch mit diesem Geschäftsmodell könnte bald Schluss sein. Die EU-Richtlinie zur Plattformarbeit(öffnet im neuen Fenster) soll die Tech-Konzerne zu einer beispiellosen algorithmischen Transparenz zwingen. Bis Dezember 2026 müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht übertragen und könnten so den Software-Architekturen der sogenannten Gig-Economy dauerhaft enge Grenzen setzen.

Die Margen-Falle: Wenn die Plattform mehr verdient als der Betrieb

Dass der Reformdruck auf EU-Ebene massiv steigt, liegt an den wirtschaftlichen Realitäten der Gig-Economy, die viele Ökonomen als strukturell dysfunktional bezeichnen. Der Begriff beschreibt einen Sektor des Arbeitsmarktes, in dem Unternehmen statt fester Anstellungen nur kurzfristige Aufträge (Gigs) über Digital-Plattformen vergeben.

Typische Beispiele sind Uber oder Lieferando, die Jobs an vermeintlich selbstständige Kuriere oder Fahrer vermitteln. Das Modell steht allerdings in der Kritik, weil die Konzerne das unternehmerische Risiko nahezu komplett auf die Arbeiter abwälzen: Wer krank ist oder keine Aufträge erhält, verdient kein Geld, besitzt keinen Kündigungsschutz und trägt alle Versicherungskosten selbst.

Gleichzeitig reduzieren die von den Technologiekonzernen einbehaltenen Vermittlungsgebühren die Gewinnmargen von Fahrern und Gastronomen. Bei Lieferando, dem Marktführer im Essensliefersektor, zahlen Restaurantbetreiber etwa standardmäßig eine Basisprovision von 13 Prozent pro Vermittlung(öffnet im neuen Fenster) – und das selbst dann, wenn das Restaurant die Speisen mit eigenen Fahrern ausliefert.

Werden die Logistik und die Flotte von Lieferando genutzt, steigt der Einbehalt auf bis zu 30 Prozent des gesamten Umsatzes. Zusätzlich gibt es eine Servicegebühr von 2,5 Prozent bei Eigenlieferung (gedeckelt bei 0,99 Euro) beziehungsweise bis zu 5 Prozent bei Plattformlieferung (gedeckelt bei 1,49 Euro), die erst im Warenkorb der Kunden auftaucht und von der die Gastronomen keinen Anteil erhalten.

Uber und Lyft behalten 25 bis 30 Prozent des Fahrpreises ein

Im Fahrdienstsektor behalten Anbieter wie Uber und Lyft nach eigenen Angaben(öffnet im neuen Fenster) durchschnittlich rund 25 bis 30 Prozent des Fahrpreises ein. Unabhängige Untersuchungen des US-amerikanischen National Employment Law Project beschreiben für 2025 jedoch eine durchschnittliche Take Rate von rund 40 Prozent und dokumentieren in Einzelfällen sogar Abzüge von bis zu 65 oder 70 Prozent pro Fahrt.

Das Ergebnis ist eine strukturelle Schieflage: Uber erzielte beispielsweise 2025 einen Jahresumsatz von 52 Milliarden US-Dollar (PDF)(öffnet im neuen Fenster), das unternehmerische Risiko tragen dabei größtenteils die Fahrer.

Dazu kommt: Wer vor einer Registrierung die offiziellen Partner-Seiten von Lieferando, Uber oder Bolt nach konkreten Provisionssätzen oder Preistabellen durchsucht, erhält dort keine exakten Daten. Die Plattformen veröffentlichen diese Kennzahlen nicht auf ihren frei zugänglichen Webseiten, sondern fordern zunächst eine Registrierung oder verweisen auf individuelle Angebote.

Stattdessen dominieren dort allgemeine Marketingversprechen und unverbindliche Registrierungsformulare. Die Informationshoheit verbleibt bei den Konzernen, was einen direkten Vergleich der Konditionen von außen nahezu unmöglich macht.


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