Taxi-Konkurrent: Uber macht trotz Verbot in Deutschland weiter

Uber Deutschland will offenbar trotz einer einstweiligen Verfügung , die deutschlandweit die Vermittlung von Fahrern untersagt, weitermachen. Ein Uber-Sprecher erklärte: "Das Landgericht Frankfurt am Main hat die einstweilige Verfügung zu Unrecht erlassen. Uber wird gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main Widerspruch einlegen und, falls erforderlich, darüber hinaus alle Rechtsmittel ausschöpfen. Uber wird seine Tätigkeit in ganz Deutschland fortführen und wird weiterhin die Optionen Uberpop und Uberblack über die Uber App anbieten."
Bei Verstößen drohen dem US-amerikanischen Startup bis zu 250.000 Euro Strafe je Fahrt. Nachfragen von Golem.de, wie damit umgegangen werden soll, wurden von Uber nicht beantwortet. Bei Uber Pop können Privatpersonen ihre Dienste mit dem eigenen Auto anbieten, die Fahrer werden per Smartphone-App bestellt. Zudem bietet Uber auch den Limousinen-Chauffeurdienst Uber Black an.
Uber kann Widerspruch einlegen, um eine Aufhebung des Beschlusses zu erreichen. "Darauf folgt eine mündliche Verhandlung mit einem Urteil. Bis zum Start der Verhandlung können Monate vergehen, bis zum Urteilsspruch ist die einstweilige Verfügung gültig" , erklärte der Kläger Taxi Deutschland(öffnet im neuen Fenster) .
Der Vorsitzende von Taxi Deutschland, Dieter Schlenker, sagte: "Im Personenbeförderungsgesetz sind Fahrer- und Verbraucherschutz geregelt. Das kann kein noch so neoliberales Unternehmen einfach aushebeln." Uber kassiere, ohne zu investieren und übernehme keinerlei Verantwortung: Fahrer würden nicht kontrolliert, sie seien weder sozialversichert noch erhielten sie feste Löhne. Fahrzeuge seien für die Beförderung weder zugelassen noch versichert.