Startup: Uber macht in Berlin trotz Verbot weiter
Das Landgericht Berlin hat eine einstweilige Verfügung (15 O 43/14) gegen den Limousinendienst des US-Startups Uber erlassen. Das gab der Taxiunternehmer Richard Leipold bekannt(öffnet im neuen Fenster) , der auch Chef der Berliner Taxivereinigung ist. Dem US-Unternehmen wird untersagt, im Bundesland Berlin mit der Smartphone App Uber einen taxenähnlichen Verkehr zu betreiben.
Bei den Limousinenfahrern handele es sich um Mietwagenunternehmer, die laut Gesetz verpflichtet seien, nach der Fahrt an ihren Betriebssitz zurückzukehren. Doch die Uber-Limousinen hielten sich taxenähnlich vornehmlich in der Innenstadt bereit, um spontan Fahrgäste aufnehmen zu können, was den Schutz des Taxiwesens als Teil des öffentlichen Personennahverkehrs vor Mietwagenunternehmen verletzte, so die Taxivereinigung.
Uber-Europachef Pierre-Dimitri Gore-Coty sagte der Berliner Zeitung(öffnet im neuen Fenster) , das Startup werde den Dienst weiter anbieten, gegen die einstweilige Verfügung vorgehen und das Gespräch über neue Gesetze suchen. "Es macht weder für den Kunden noch für den Fahrer Sinn, zwischen Aufträgen die Garage anzufahren. Die Gesetze zur Personenbeförderung in Berlin stammen größtenteils aus einer Zeit, als es noch kein Internet gab" , sagte Gore-Coty.
Zuvor wurde in Belgien der Personentransportdienst Uberpop verboten. Das hatte ein Handelsgericht in Brüssel entschieden . Laut dem Gericht wurde Uberpop, gegen das ein Taxifunkbetreiber geklagt hatte, verboten, weil die Fahrer keinen Personenbeförderungsschein hätten. Bei Zuwiderhandlung droht eine Strafe von 10.000 Euro pro Fahrt. Das US-Startup Uber hatte in Brüssel den App-Dienst gestartet, bei dem Fahrer ohne P-Schein Fahrten übernehmen können.
- Anzeige Hier geht es zu den aktuellen Blitzangeboten bei Amazon Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.



