Startup: Uber macht in Berlin trotz Verbot weiter
Die Berliner Taxivereinigung hat aufgrund von Gesetzen aus der Zeit vor dem Internet ein Verbot der Uber-Limousinen durchgesetzt. Doch das Startup macht weiter.

Das Landgericht Berlin hat eine einstweilige Verfügung (15 O 43/14) gegen den Limousinendienst des US-Startups Uber erlassen. Das gab der Taxiunternehmer Richard Leipold bekannt, der auch Chef der Berliner Taxivereinigung ist. Dem US-Unternehmen wird untersagt, im Bundesland Berlin mit der Smartphone App Uber einen taxenähnlichen Verkehr zu betreiben.
Bei den Limousinenfahrern handele es sich um Mietwagenunternehmer, die laut Gesetz verpflichtet seien, nach der Fahrt an ihren Betriebssitz zurückzukehren. Doch die Uber-Limousinen hielten sich taxenähnlich vornehmlich in der Innenstadt bereit, um spontan Fahrgäste aufnehmen zu können, was den Schutz des Taxiwesens als Teil des öffentlichen Personennahverkehrs vor Mietwagenunternehmen verletzte, so die Taxivereinigung.
Uber-Europachef Pierre-Dimitri Gore-Coty sagte der Berliner Zeitung, das Startup werde den Dienst weiter anbieten, gegen die einstweilige Verfügung vorgehen und das Gespräch über neue Gesetze suchen. "Es macht weder für den Kunden noch für den Fahrer Sinn, zwischen Aufträgen die Garage anzufahren. Die Gesetze zur Personenbeförderung in Berlin stammen größtenteils aus einer Zeit, als es noch kein Internet gab", sagte Gore-Coty.
Zuvor wurde in Belgien der Personentransportdienst Uberpop verboten. Das hatte ein Handelsgericht in Brüssel entschieden. Laut dem Gericht wurde Uberpop, gegen das ein Taxifunkbetreiber geklagt hatte, verboten, weil die Fahrer keinen Personenbeförderungsschein hätten. Bei Zuwiderhandlung droht eine Strafe von 10.000 Euro pro Fahrt. Das US-Startup Uber hatte in Brüssel den App-Dienst gestartet, bei dem Fahrer ohne P-Schein Fahrten übernehmen können.
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Klar ist das im Ansatz verständlich, aber dennoch ist die Argumentation schwach: Das...
Nein hat er nicht in diesem Fall. Du kannst das wohl kaum mit der Musik Industrie...
Die Todesstrafe in den U$A stammt auch aus einer Zeit vor dem Internet, oder? ;-)
doch einer mit hirn am start ....