Hamburg: Uber legt Widerspruch gegen Verbot ein

Uber hat Widerspruch gegen das Verbot der Hamburger Verkehrsbehörde eingelegt. Das Unternehmen will seine Fahrten weiter anbieten. In Berlin prüfen die Behörden noch, wie sie vorgehen wollen.

Artikel veröffentlicht am ,
Uber will sich Verbot nicht bieten lassen.
Uber will sich Verbot nicht bieten lassen. (Bild: Uber)

Der Mitfahrdienst Uber ist in Hamburg verboten worden - doch dagegen hat das Unternehmen nun Widerspruch eingelegt, wie die dpa berichtet. Das Verbot bezieht sich nicht nur auf das Angebot Uber Pop, bei dem Privatleute ihre Autos nutzen, um die vermittelten Fahrten zu erledigen, sondern auch auf den Chauffeurdienst. Uber selbst sagte der Nachrichtenagentur dpa, dass nur die Weiterführung von Uber Pop untersagt worden sei.

Das Unternehmen hatte eine sogenannte Untersagungsverfügung erhalten und soll seine Dienste in Hamburg sofort einstellen. Es habe keine Personenbeförderungsgenehmigung und die Fahrer, die die Fahrten mit ihren Privatwagen durchführten, ebenfalls nicht. Der Dienst soll jedoch weiter angeboten werden. Dann drohe eine Strafe von jeweils 1.000 Euro, sagte eine Sprecherin der Verkehrsbehörde Hamburg.

Europachef Pierre-Dimitri Gore-Coty kritisierte, die Behörden hätten ihre Befugnisse überschritten: "Uber wird sich selbst und sein Recht, in Hamburg Dienstleistungen anzubieten, verteidigen", sagte er laut dpa.

Berliner Behörden klären den Fall in den nächsten Wochen

In Berlin wird noch geprüft, wie man mit Uber verfahren will. Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten wird sich wohl erst in den kommenden Wochen entscheiden. "Wir sehen das Ganze sehr kritisch, müssen aber die Einzelfaktoren noch abklären", sagte der Leiter der Abteilung Kraftfahrzeugwesen, Christoph Krause, der dpa.

Die Berliner Taxivereinigung ließ dem US-Unternehmen per einstweiliger Verfügung untersagen, in Berlin mit der Smartphone-App Uber einen taxiähnlichen Verkehr mit Limousinen zu betreiben. Bei den Fahrern handele es sich um Mietwagenunternehmer, die laut Gesetz verpflichtet seien, nach der Fahrt an ihren Betriebssitz zurückzukehren, was sie nicht täten, argumentieren die Taxiunternehmen.

Über die Apps wird nach Ansicht der Taxifahrer versucht, die strenge Regulierung des Taxibetriebs auszuhebeln. Uber und ähnliche Anbieter betreiben keine eigene Fahrzeugflotte, sondern sind Vermittler zwischen selbstständigen Fahrern und Fahrgästen.

Nach Angaben von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) müssen die Länder die neuen Anbieter kontrollieren. Dobrindt vertritt die Meinung, dass entgeltliche und geschäftsmäßige Personenbeförderung genehmigungspflichtig sei. Es sei Sache der Länder, das zu kontrollieren.

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User_x 27. Jul 2014

fallschirme für flugzeuge... nen airbag ist genauso unnütz... ;)

DrWatson 26. Jul 2014

Was du schreibst ist leider Quatsch. 100% Staatsbesitz impliziert, dass es gar nicht...

User_x 25. Jul 2014

manipulieren ja. verordnung ist es nicht, da hab ich müll erzählt. laut wikipedia...

borg 25. Jul 2014

Lesenswert! http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp...



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