Die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten am heutigen Mittwoch wird von Bürgerrechtlern und Politikern unterschiedlich interpretiert. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßt, dass Karlsruhe die Verwendung der verdachtsunabhängig zu speichernden Telefon- und Internetdaten erheblich eingeschränkt hat. Dies habe "ganz erhebliche Konsequenzen" für die Praxis der Musikindustrie zur Abfrage hinter IP-Adressen stehender persönlicher Nutzerdaten. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erwartet hingegen nur "geringfügige Einschränkungen".
Der Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht für eine Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung war teilweise erfolgreich. Die Richter schränkten zwar nicht die Speicherung selbst, aber deren Verwendung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache deutlich ein. Gleichzeitig fordern sie bis zum 1. September 2008 Rechenschaft von der Bundesregierung über die Auswirkungen der Einschränkung.
Das Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht hat in einem Gutachten festgestellt, dass die umstrittene Speicherung von Verbindungsdaten kein Allheilmittel für die Strafverfolgung ist. Auftraggeber des Gutachtens ist das Bundesjustizministerium.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hatte am Safer Internet Day zusammen mit dem IT-Branchenverband Bitkom nach Berlin eingeladen. Diskutiert wurde über die Sicherung der Identität in der digitalen Welt.
Seit die Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen Verbindungsdaten speichern müssen, erleben Vertreter einzelner Berufsgruppen einen Rückgang an Telefongesprächen. Sie führen das auf die Angst der Anrufer zurück, dass ihre Daten protokolliert werden.
Nach nur einer Woche beenden die Datenschützer des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung den Tausch von SIM-Karten. Dennoch werten sie die Aktion als Erfolg gegen die Vorratsdatenspeicherung.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung will eine kreative Möglichkeit gefunden haben, die Vorratsdatenspeicherung auszutricksen: Ein Mobiltelefonierer tauscht einfach seine SIM-Karte gegen die eines beliebigen anderen Mobiltelefonierers aus.
Gleich nach den Security Nightmares kam traditionell Tim Pritloves Abschlussrede zum 24C3. Trotz leicht gesunkener Teilnehmerzahl fühlte sich der Kongress sehr voll an. Pritlove zog denn auch ein positives Fazit und schloss mit der Aufforderung, selbst aktiv zu werden, den Kongress ab.
Die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiierte Verfassungsbeschwerde gegen die sechsmonatige Speicherung aller Verbindungsdaten ist heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht worden. Rund 30.000 Menschen beteiligen sich an der Verfassungsbeschwerde. Zugleich legte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Empfehlungen zum Schutz vor der ab 2008 geltenden "Totalprotokollierung der Telekommunikation" vor.
Die Daten der Vorratsdatenspeicherung sollen nach Auskunft von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auch künftig nur von Polizei und Staatsanwaltschaft genutzt werden dürfen. Der Befriedigung zivilrechtlicher Ansprüche der Rechteinhaber sollen sie nicht dienen.
Der internationale Verband der Musikindustrie (IFPI) macht sich in Brüssel dafür stark, mittels Filtern bei den Internetprovidern gegen den nicht autorisierten Download von Musikstücken vorzugehen. Dem EU-Parlament wurde dazu ein Positionspapier mit "technischen Optionen zur Bekämpfung von Online-Urheberrechtsverstößen bei ISPs" zugeleitet.
Bundespräsident Köhler hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung unterzeichnet, wonach es am 1. Januar 2008 in Kraft tritt. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und viele andere Organisationen und Verbände verurteilen das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikation und Vorratsdatenspeicherung allerdings als verfassungswidrig und können die Einschätzung des Bundespräsidenten nicht nachvollziehen.
Der Bad Bramstedter FDP-Bundestagsabgeordnete Jürgen Koppelin hat beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde wegen der Telekommunikations-Überwachungsgesetze eingelegt, die von CDU und SPD beschlossen wurden.
Nach dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat nun auch der Deutsche Journalisten-Verband an Bundespräsident Horst Köhler appelliert, der Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung sowie der Umsetzung der geplanten Vorratsdatenspeicherung seine Unterschrift zu verweigern.
Während die Regierungskoalition weiterhin auf die umstrittene Online-Durchsuchung setzt, hält der stellvertretende Generalbundesanwalt sie für kein Wundermittel zur Terrorismusbekämpfung. Er empfiehlt, traditionelle Methoden effektiver einzusetzen.
Bürger, aber auch Strafverfolger über die Möglichkeiten aufzuklären, wie man anonym durch das Internet surft und abhörsicher E-Mails verschickt, ist das Ziel der "German Privacy Foundation". Vereinsmitglieder kommunizieren untereinander nur verschlüsselt.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hofft, dass Bundespräsident Horst Köhler die Einführung der Vorratsdatenspeicherung noch verhindert und hat den Bundespräsidenten in einem Brief gebeten, seine Unterschrift unter das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung zu verweigern. Die AK Vorratsdatenspeicherung hält die vorgesehene Vorratsdatenspeicherung für "offensichtlich verfassungswidrig". Das Gesetz soll zum 1. Januar in Kraft treten, muss jedoch noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden.
Axel Filges, der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, hat laut einem Bericht des Focus im Namen der "Deutschen Anwaltschaft" Bundespräsident Horst Köhler gebeten, "das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung nicht auszufertigen und zu verkünden, weil dieses Gesetz in Teilen verfassungswidrig ist".
Wie zu erwarten war, hat der Bundesrat das vom Bundestag beschlossene "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen" und damit auch die Vorratsdatenspeicherung durchgewinkt. Er folgte der Empfehlung des Rechtsausschusses aber nicht im Hinblick auf die zivilrechtliche Nutzung der dabei erhobenen Daten, z.B. um Tauschbörsenutzer in die Pflicht zu nehmen.
Wie berichtet wird sich der Bundesrat am Freitag, dem 30. November 2007, mit dem Thema Vorratsdatenspeicherung beschäftigen. Der Rechtsausschuss empfiehlt der Länderkammer, die auf Vorrat gespeicherten Daten auch an Rechteinhaber wie die Musikindustrie herauszugeben. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hält dies für eine "unerträgliche Verschärfung" eines "schon äußerst problematischen Gesetzentwurfs".
Ein Verfassungsrichter glaubt, die vom Bundestag verabschiedete Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung verstoße gegen das Grundgesetz. Der Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz räumt er deshalb Chancen ein.
Das Bundeskriminalamt (BKA) speichert seit Juli 2001 "anlassbezogen" die IP-Adressen von Besuchern seiner Homepage. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion mit.
Am Freitag, dem 30. November 2007, steht das Thema Vorratsdatenspeicherung im Bundesrat auf der Tagesordnung. Das im Bundesrat verabschiedete Gesetz geht dem Rechtsausschuss der Länderkammer nicht weit genug. Dennoch soll es zunächst einmal durchgewinkt werden. Dem Bundesrat geht es vor allem darum, Rechteinhabern wie der Musik- oder Filmindustrie den Zugriff auf die auf Vorrat gespeicherten Kommunikationsdaten zu ermöglichen.
Am letzten Tag des Bundesparteitages haben die Grünen über Datenschutz und die Gesetzesvorhaben von Bundesinnenminister Schäuble diskutiert. Am Ende verabschiedeten die Delegierten einen Antrag zum Schutz des Rechtsstaates.
Das Land Berlin soll wegen des im Bundestag beschlossenen Gesetzes zur Telekommunikationsüberwachung, mit dem unter anderem eine Vorratsdatenspeicherung eingeführt wird, den Vermittlungsausschuss des Bundesrats anrufen. Dazu forderte das Abgeordnetenhaus den Berliner Senat mehrheitlich auf.
Nach einer Meldung aus dem Bundestag plant die große Koalition aus CDU/CSU und SPD eine leistungsgerechte Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen für die Überwachung des Telefon- und Faxverkehrs und für die Erteilung von Auskünften über Bestands-, Verkehrs- und Standortdaten.
Der Deutsche Bundestag hat sich mit der Regierungsmehrheit für eine von der Bundesregierung vorgeschlagene Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung ausgesprochen, mit der die so genannte Vorratsdatenspeicherung eingeführt wird. 366 Abgeordnete stimmten dem Antrag zu, 156 dagegen und 2 enthielten sich. Laut Opposition ist das ein "schwarzer Tag für die Bürgerrechte in Deutschland".
"Wir lassen uns nicht speichern", rief Hans-Christian Ströbele (B90/Die Grünen) den Teilnehmern der zentralen Kundgebung gegen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungen in Berlin zu. Insgesamt demonstrierten nach Veranstalterangaben am Dienstag mehr als 10.000 Menschen gegen die Pläne der Bundesregierung.
Der IT-Branchenverband Bitkom erwartet, dass die Vorratsdatenspeicherung kommt und damit auch eine Menge Probleme für Provider und Dienste-Anbieter entstehen. Denn bei den geplanten Gesetzen zur Verbindungs-Überwachung von Telefon und Internet ist längst noch nicht alles geklärt. Auf der Systems forderte Präsidiumsmitglied Prof. Dieter Kempf, dass die Regelungen praxisgerecht sein müssen und nicht übers Ziel hinausschießen dürfen.
Anlässlich der BigBrotherAwards 2007 gab es eine Überraschung: Der Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble wurde nicht mit einem Preis bedacht, obwohl er als "Traumkandidat" eingestuft wurde, denn er stelle ein Symbol für die Missachtung von Bürgerrechten dar. Der alljährlich zu vergebende BigBrotherAward soll auf Missstände in den Bereichen Überwachung, Datenschutz sowie Bürgerrechte hinweisen und wird an Firmen, Organisationen und Politiker verteilt.
Das Landgericht Berlin hat dem Bundesjustizministerium untersagt, das Verhalten der Besucher des Internetportals des Ministeriums aufzuzeichnen. Zwar geht es in dem Urteil nur um die Daten eines einzelnen Nutzers, doch dürfte es auch darüber hinaus Wirkung haben.
Am Wochenende versammelten sich in Berlin mehrere Tausend Demonstranten, um ein Zeichen gegen Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchungen und staatliche Überwachung zu setzen. Die Veranstalter sprechen von der größten Datenschutzdemonstration seit 20 Jahren.
Unter dem Motto "Freiheit statt Angst - Stoppt den Überwachungswahn!" rufen am kommenden Samstag, dem 22. September 2007, in Berlin rund 50 Organisationen zu einer Demonstration gegen die ausufernde Überwachung durch Wirtschaft und Staat auf.
Namhafte Anbieter von Anti-Spyware würden staatlichen Ermittlungsbehörden bei der Durchsuchung von Computern nicht helfen, selbst wenn sie sie dazu aufgefordert würden. Die IT-Sicherheitsfirmen würden auch Spionage-Software erkennen, wenn diese von staatlicher Seite stammen, wie eine Umfrage ergab.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, das Netzwerk Neue Medien und die Neue Richtervereinigung warnen vor einer Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht. Im Fall einer Umsetzung der Richtlinie drohe deren Nichtigerklärung durch den Europäischen Gerichtshof und die Verwerfung des deutschen Umsetzungsgesetzes als verfassungswidrig durch das Bundesverfassungsgericht. Das BKA schätzt eine Verbesserung der Aufklärungsquote um gerade einmal 0,006 Prozentpunkte.
Die geplante Vorratsdatenspeicherung ist unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig, zu diesem Ergebnis kommt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), das im Auftrag des Innen- und Rechtsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtags eine ausführliche Stellungnahme zum Entwurf für das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" erstellt hat. Die Datenschützer appellieren an den Bundesgesetzgeber, von der Vorratsdatenspeicherung Abstand zu nehmen.
Google Deutschland will sein E-Mail-Portal schließen, wenn es tatsächlich zur Vorratsdatenspeicherung in der Bundesrepublik kommen sollte. Peter Fleischer, bei Google Deutschland für den Datenschutz zuständig, teilte der Wirtschaftswoche mit, dass man das Angebot notfalls wieder schließen wird.
Die Musikindustrie gibt sich erfreut über die Forderungen des Bundesrates, die bei der Vorratsdatenspeicherung erhobenen Daten auch für Zivilprozesse, z.B. gegen Tauschbörsennutzer, heranzuziehen. Die von Datenschützern heftig kritisierten Pläne des Bundesjustizministeriums halten die deutschen Phonoverbände für einen "Freibrief für Internetpiraterie".
Das EU-Parlament hat die "EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzung von geistigem Eigentum" (IPRED2) mit Änderungen abgesegnet. Bürgerrechtler hatten im Vorfeld kritisiert, da ob der Formulierungen auch Haftstrafen für private Tauschbörsennutzer drohen können. Hier zu Lande wird noch über die Umsetzung der ersten Durchsetzungsrichtlinie verhandelt.
Die Vorratsdatenspeicherung für Internetdaten soll schneller kommen als bisher bekannt. Eigentlich sollte es hier einen Aufschub der Speicherungspflicht bis 15. März 2009 geben. Nun aber soll die Regelung schon zum 1. Januar 2008 gelten, kritisiert der eco-Verband.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat den 21. Tätigkeitsbericht für 2005/06 vorgelegt. Der oberste Datenschützer betonte, dass seine Arbeit deutlich zugenommen habe und übte erhebliche Kritik an der Bundesregierung.
Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Während das Bundesjustizministerium die neuen Regelungen als verbesserten Rechtsschutz der Betroffenen darstellt, sehen Datenschützer in der vorsorglichen Speicherung aller Verbindungsdaten eine Verletzung des Grundgesetzes. Einige Mitglieder, Mandatsträger und Untergliederungen von SPD, CDU und CSU sprechen sich derweil gegen die "drohende Zwangsspeicherung des Telekommunikationsverhaltens der gesamten Bevölkerung" aus.
Statt Datenschutz als bürokratisches Hindernis anzusehen, sollte der Staat vielmehr fragen, wie er den Bürger vor einer überbordenden Überwachung schützen kann. So formulierte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, bei der Konferenz Datenschutz und Datensicherheit in Berlin seine Vorstellung davon, wie die Regierung darauf reagieren sollte, dass Technologien "uns immer überwachbarer machen".
Über 10.000 Personen sind dem Aufruf des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung gefolgt und haben sich für eine Verfassungsbeschwerde gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung angemeldet. 2.500 Teilnehmer haben dem Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik bereits eine schriftliche Vollmacht zugesandt.
Der Datenschutzbeauftragte des Landes Bayern spricht sich in seinem gerade erschienen Tätigkeitsbericht 2005/2006 deutlich gegen die inzwischen in zahlreichen Dateien gesammelten persönlichen Daten der Bürger aus. Die zunehmende Vernetzung berge zahlreiche Gefahren, für die der Datenschützer unter anderem die GEZ als Beispiel anführt.
In einer gemeinsamen Erklärung haben sich Bürgerrechtler, Medienverbände und Wirtschaftsvertreter erneut gegen den kurz vor der Verabschiedung stehenden Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung geäußert und vor dessen Folgen für die Gesellschaft gewarnt. Im Rahmen einer Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung ist vorgesehen, Telekommunikationsunternehmen ab Herbst 2007 zu verpflichten, Daten über die Kommunikation ihrer Kunden zwecks verbesserter Strafverfolgung auf Vorrat zu speichern.
Mit Aussagen zum Thema Datensicherheit bei studiVZ hat Konstantin Urban, Chef des Neueigentümers von studiVZ, Holtzbrinck Networks, offenbar provoziert. Leidtragender in diesem Fall war das Blog von studiVZ, das derzeit offline ist, nachdem Unbekannte es übernommen und zur Darstellung ihrer Sicht der Dinge genutzt hatten.
Die Europäische Kommission verlangt von den deutschen Bundesländern, innerhalb von zwei Monaten die "völlige Unabhängigkeit" ihrer Datenschutzbehörden herzustellen. Andernfalls drohe Deutschland laut dem Jurist und Bürgerrechtler Patrick Breyer eine Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof.
Die Zeit zwischen den Jahren füllt der Chaos Computer Club wie in jedem Jahr mit dem nun 23. Chaos Communication Congress (23C3), der vom 27. bis zum 30. Dezember 2006 im Berliner Congress Center (bcc) am Alexanderplatz in Berlin stattfindet. 130 Vorträge und 20 Workshops stehen auf dem Programm, ebenso eine Keynote unter dem Titel "Who can you trust?" von John Perry Barlow, Musiker in der Band "Grateful Dead" und einer der Gründer der Electronic Frontier Foundation (EFF).
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung will mit einer "Sammel-Verfassungsbeschwerde" gegen die von der Bundesregierung geplante Protokollierung der Nutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet mobil machen. Wenn die Kommunikationsdaten "unzähliger Menschen" aufgezeichnet werden sollen, dann sollen sich auch "unzählige Menschen" beschweren.