Vorratsdatenspeicherung: Köhler hat unterschrieben
Aufgrund der massiven verfassungsrechtlichen Bedenken will der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Verfassungsbeschwerde gegen das gesetz einlegen, teilte der Verein mit. Dies soll zusammen mit weit über 25.000 Beschwerdeführern erfolgen.
Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik hat dem AK VDS nach mit der 160-seitigen Beschwerdeschrift beantragt, die Datensammlung wegen "offensichtlicher Verfassungswidrigkeit" durch einstweilige Anordnung sofort auszusetzen.
Die Beschwerdeschrift ist online als PDF(öffnet im neuen Fenster) herunterzuladen. Das Bundesverfassungsgericht kann gesetzliche Normen vorläufig außer Kraft setzen (§ 32 BVerfGG).
Auch der Bad Bramstedter FDP-Bundestagsabgeordnete Jürgen Koppelin will beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde wegen der Telekommunikations-Überwachungsgesetze eingelegt, die von CDU und SPD beschlossen wurden.