Bundespräsident soll Vorratsdatenspeicherung aufhalten
Nach Ansicht des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hätten CDU, CSU und SPD vor dem Hintergrund mehrerer Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts einen "vorsätzlichen Verfassungsbruch" begangen. Die Bürgerrechtler führen im Schreiben an Köhler unter anderem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2003 an, in dem es heißt: "Insofern genügt es verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, dass die Erfassung der Verbindungsdaten allgemein der Strafverfolgung dient. Vorausgesetzt sind vielmehr eine Straftat von erheblicher Bedeutung, ein konkreter Tatverdacht und eine hinreichend sichere Tatsachenbasis" .
Nach Einschätzung der Bürgerrechtler "höhlt eine Vorratsdatenspeicherung Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Wirtschaftsspionage" . Sie untergrabe zudem den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern. Auch würde "die freie Kommunikation in Deutschland gravierend beeinträchtigt, was unserer freiheitlichen Gesellschaft insgesamt erheblichen Schaden zufügt" , heißt es in dem Brief.
Der Arbeitskreis schreibt dem Bundespräsidenten weiter, die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung decke nur einen kleinen Teil der beschlossenen Regelungen und müsse wegen schwerer Mängel ohnehin nicht umgesetzt werden. Irland klagt bereits seit 2006 auf Aufhebung der Vorgaben aus Brüssel.
Das Schreiben an den Bundespräsidenten vom 4. Dezember 2007 hat der AK Vorratsdatenspeicherung unter vorratsdatenspeicherung.de(öffnet im neuen Fenster) veröffentlicht.