Richter hält Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig

Verletzung von Freiheit und Selbstbestimmung

Ein Verfassungsrichter glaubt, die vom Bundestag verabschiedete Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung verstoße gegen das Grundgesetz. Der Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz räumt er deshalb Chancen ein.

Artikel veröffentlicht am ,

Während der Bundestag der Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten kürzlich zugestimmt hatte, stößt das Gesetz unter Juristen auf Widerspruch. Der Greifswalder Verfassungsrichter Helmut Wolf hält das neue Gesetz gar für nicht konform mit dem Grundgesetz. "Ich bin davon überzeugt, dass die Verpflichtung, alle Telefon- und Internetverbindungsdaten sechs Monate zu speichern und damit für einen eventuellen staatlichen Zugriff zur Verfügung zu halten, verfassungswidrig ist", sagte Wolf in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa.

"Mit der beliebigen Speicherung der Daten wird das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung der Bürger massiv verletzt", kritisiert der Jurist. Die Sammel-Verfassungsbeschwerde hält Wolf deshalb für "sehr aussichtsreich". Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hatte diese Sammel-Verfassungsbeschwerde initiiert.

Wolfs Überzeugung nach verletzt die Vorratsdatenspeicherung das Fernmeldegeheimnis, das im Grundgesetz festgeschrieben ist. Das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, dessen Vizepräsident Wolf ist, hatte sich 1999 mit der so genannten Schleierfahndung beschäftigt. Das sind verdachtsunabhängige Personenkontrollen. Die Richter entschieden damals, der Staat dürfe nicht verdachtsunabhängig Daten seiner Bürger zu beliebigen Zwecken erheben und verwenden. Genau das sei bei der Vorratsdatenspeicherung der Fall. Der Bürger dürfe aber nicht "so behandelt werden, als sei er ein potenzieller Straftäter", kritisiert Wolf.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Whistleblower
Ehemaliger US-Konteradmiral äußert sich zu Außerirdischen

Wieder hat sich in den USA ein ehemals hochrangiger Militär und Beamter über Kontakte mit Aliens geäußert.

Whistleblower: Ehemaliger US-Konteradmiral äußert sich zu Außerirdischen
Artikel
  1. Schadstoffnorm 7: Neue Grenzwerte für Abrieb gelten auch für E-Autos
    Schadstoffnorm 7
    Neue Grenzwerte für Abrieb gelten auch für E-Autos

    Die neue Euronorm 7 legt nicht nur Grenzwerte für Bremsen- und Reifenabrieb fest, sondern auch Mindestanforderungen für Akkus.

  2. Ramjet: General Electric testet Hyperschalltriebwerk
    Ramjet
    General Electric testet Hyperschalltriebwerk

    Das Triebwerk soll Flüge mit Mach 5 ermöglichen.

  3. Elektroautos: Mercedes und Stellantis übernehmen komplette Umweltprämie
    Elektroautos
    Mercedes und Stellantis übernehmen komplette Umweltprämie

    Nach dem abrupten Aus der staatlichen Förderung springen erste Hersteller von Elektroautos ein.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Last-Minute-Angebote bei Amazon • Avatar & The Crew Motorfest bis -50% • Xbox Series X 399€ • Cherry MX Board 3.0 S 49,95€ • Crucial MX500 2 TB 110,90€ • AVM FRITZ!Box 7590 AX + FRITZ!DECT 500 219€ [Werbung]
    •  /