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Richter hält Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig

Verletzung von Freiheit und Selbstbestimmung. Ein Verfassungsrichter glaubt, die vom Bundestag verabschiedete Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung verstoße gegen das Grundgesetz. Der Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz räumt er deshalb Chancen ein.
/ Werner Pluta
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Während der Bundestag der Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten(öffnet im neuen Fenster) kürzlich zugestimmt hatte, stößt das Gesetz unter Juristen auf Widerspruch. Der Greifswalder Verfassungsrichter Helmut Wolf hält das neue Gesetz gar für nicht konform mit dem Grundgesetz. "Ich bin davon überzeugt, dass die Verpflichtung, alle Telefon- und Internetverbindungsdaten sechs Monate zu speichern und damit für einen eventuellen staatlichen Zugriff zur Verfügung zu halten, verfassungswidrig ist", sagte Wolf in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa.

"Mit der beliebigen Speicherung der Daten wird das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung der Bürger massiv verletzt", kritisiert der Jurist. Die Sammel-Verfassungsbeschwerde(öffnet im neuen Fenster) hält Wolf deshalb für "sehr aussichtsreich". Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hatte diese Sammel-Verfassungsbeschwerde initiiert.

Wolfs Überzeugung nach verletzt die Vorratsdatenspeicherung das Fernmeldegeheimnis, das im Grundgesetz festgeschrieben ist. Das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, dessen Vizepräsident Wolf ist, hatte sich 1999 mit der so genannten Schleierfahndung beschäftigt. Das sind verdachtsunabhängige Personenkontrollen. Die Richter entschieden damals, der Staat dürfe nicht verdachtsunabhängig Daten seiner Bürger zu beliebigen Zwecken erheben und verwenden. Genau das sei bei der Vorratsdatenspeicherung der Fall. Der Bürger dürfe aber nicht "so behandelt werden, als sei er ein potenzieller Straftäter", kritisiert Wolf.


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