Bundesrat winkt Vorratsdatenspeicherung durch, aber ...
Auch der Bundesrat hat der Speicherung der Kommunikationsdaten aller Bürger auf Vorrat zugestimmt, die von vielen als verfassungswidrig kritisiert wird. Entsprechend wird wohl das Bundesverfassungsgericht über das Gesetz zu entscheiden haben.
Allerdings folgte der Bundesrat seinem Rechtsausschuss in einem Punkt nicht: Dieser hatte kritisiert, dass die auf Vorrat gespeicherten Kommunikationsdaten nicht nur für hoheitliche Aufgaben, sondern auch für zivilrechtliche Zwecke genutzt werden dürfen. Dabei geht es vor allem um Forderungen der Musikindustrie, die auf einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber den Providern drängt, um so einfach an Nutzer von Tauschbörsen heranzukommen.
Doch auch wenn der Bundesrat dieser Empfehlung nun nicht folgte, dürfte das Thema im Rahmen des "Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" wieder in die Diskussion eingebracht werden. Kritiker der Vorratsdatenspeicherung warnen, dass allein die Erhebung der Daten entsprechende Begehrlichkeiten wecke und es nur eine Frage der Zeit sei, bis die Einschränkungen bei der Nutzung dieser Daten aufgeweicht werden.
Das vom Bundesrat nun durchgewinkte Gesetz geht auf eine EU-Richtlinie zurück, gegen die Irland vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt hat. Die Entscheidung in diesem Verfahren steht noch aus. Zudem beteiligen sich hierzulande mehrere Tausend Personen an einer gemeinsamen Verfassungsbeschwerde(öffnet im neuen Fenster) , um zu klären, ob die Speicherung aller Kommunikationsdaten auf Vorrat gegen das Grundgesetz verstößt oder nicht.