Richterverband: Vorratsdatenspeicherung bringt 0,006 Prozent
Bundesregierung steuert auf ein Desaster zu
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, das Netzwerk Neue Medien und die Neue Richtervereinigung warnen vor einer Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht. Im Fall einer Umsetzung der Richtlinie drohe deren Nichtigerklärung durch den Europäischen Gerichtshof und die Verwerfung des deutschen Umsetzungsgesetzes als verfassungswidrig durch das Bundesverfassungsgericht. Das BKA schätzt eine Verbesserung der Aufklärungsquote um gerade einmal 0,006 Prozentpunkte.
Den angeblichen Nutzen einer Vorratsdatenspeicherung stellt die 44-seitige Analyse vom Freitag grundlegend in Frage. Danach fehlten den Strafverfolgern Kommunikationsdaten nur selten. Aus einer Studie des Bundeskriminalamts ergebe sich, dass eine Vorratsdatenspeicherung die durchschnittliche Aufklärungsquote "von derzeit 55 Prozent im besten Fall auf 55,006 Prozent erhöhen" könne.
Eine Vorratsdatenspeicherung hätte in Irland und anderen Staaten keinen ersichtlichen Einfluss auf die Kriminalitätsrate gehabt. "Somit ist nicht erkennbar, dass eine Vorratsdatenspeicherung die Sicherheit der Bevölkerung stärkt." Stattdessen werde die Datenspeicherung "Millionen von Euro kosten, die Privatsphäre Unschuldiger gefährden, vertrauliche Kommunikation beeinträchtigen und den Weg in eine immer weiter reichende Massenansammlung von Informationen über die gesamte Bevölkerung ebnen."
Müsse jeder die Aufzeichnung großer Teile seines Kommunikations-, Bewegungs- und Internetnutzungsverhaltens bedenken, seien "Kommunikationsstörungen und Verhaltensanpassungen" zu erwarten. Deshalb schade die Massendatenspeicherung der "freiheitlichen Gesellschaft insgesamt", so die Stellungnahme der Organisationen gegenüber den zuständigen Ausschüssen des Bundestags.
Die Organisationen fordern zumindest eine Aussetzung des Vorhabens, bis der Europäische Gerichtshof über eine anhängige Nichtigkeitsklage gegen die Richtlinie entschieden hat.
Der Bundestag soll noch im Herbst über den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und zur Einführung einer allgemeinen Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten abstimmen. Am 21. September 2007 plant der Rechtsausschuss des Bundestags dazu eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen. Selbst der "Wissenschaftliche Dienst des Bundestags" warnt, dass das Vorhaben vor den Gerichten keinen Bestand haben wird.
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@kjölsfjköasljkfö Wie wär's, wenn sich jetzt aufgrund einer solchen Regelung ein...
die praktisch nichts bringen aber bis heute gibt es noch keinen digitalen Polizeifunk in...
bei euch in der schweiz sieht es wohl noch etwas besser mit der Pisastudie aus, oder...
Full ACK Und schön ausgedrückt.
Witzig sind sie schon unsere Arbeitskreise und Verbände. Da wird ewig an einer Richtlinie...