Polizei im Internet: Barrierefreiheit und Onlinefahndung
Bloggender Polizist stellt Polizeiaktivitäten im Internet vor
Wenn in letzter Zeit von Polizei im Zusammenhang mit dem Internet die Rede war, dann ging es meist um Onlinedurchsuchung und Vorratsdatenspeicherung. Auf der re:publica 2008 stellte Guido Karl Onlineaktivitäten der nordrhein-westfälischen Polizei vor.
Er werde nicht über Vorratsdatenspeicherung und den sogenannten Bundestrojaner sprechen, stellte Guido Karl, Polizist im Referat für IT und Technik im Innenministerium von Nordrhein-Westfalen und selbst Blogger, klar. Stattdessen präsentierte der Beamte die Internetaktivitäten der nordrhein-westfälischen Polizei.
So können die Bürger in Nordrhein-Westfalen seit dem Jahr 2004 online Strafanzeigen aufgeben. In einigen Gemeinden steht dieser Dienst sogar schon seit 2000 zur Verfügung. Inzwischen, so Karl, bieten auch acht weitere Bundesländer einen solchen Dienst an.
Derzeit gehen pro Tag rund 110 online aufgegebene Strafanzeigen bei den Beamten ein, die inzwischen auch von Gerichten anerkannt werden. Die Beamten selbst verweisen die Bürger inzwischen auf diese Möglichkeit, erzählt Karl. Wer etwa auf dem Kölner Weihnachtsmarkt Opfer eines Taschendiebstahls geworden sei, den weisen die Beamten auf der Wache auch schon mal darauf hin, er könne sich die Wartezeit vor Ort sparen, wenn er die Anzeige am heimischen Rechner aufgebe.
Großen Wert legt Karl bei den Internetaktivitäten auf Barrierefreiheit. Man dürfe Menschen mit Behinderungen nicht außen vor lassen. Deshalb hat die Polizei in NRW beispielsweise einen Fax-Notruf eingerichtet, mit dem Gehörlose einfach und schnell die Polizei rufen können. Derzeit entwickeln Karl und seine Kollegen ein vergleichbares System, mit dem Gehörlose auch unterwegs Hilfe rufen können. Die naheliegende Lösung SMS sei dabei nicht geeignet, führte Karl aus, da die Auslieferungszeit einer SMS nicht kalkulierbar ist. Wichtig sei bei einem solchen System jedoch die Kommunikation in Echtzeit. Es werde deshalb eher eine Art Notruf-Twitter.
Außerdem ermöglicht es die Polizei in Nordrhein-Westfalen den Bürgern, sich online zu bewerben, Hinweise zu geben und sich über die Polizei zu beschweren. Die erste Beschwerde, die bei ihnen einging, sei der Hinweis gewesen, dass man sich zwar über die Polizei beschweren, diese aber nicht loben könne.
Doch die Strafverfolger nutzen das Internet nicht nur zur Kommunikation mit dem Bürger, sondern sie fahnden auch im Internet. Dabei nutzen sie auch Videoportale zur Beweissicherung, wie Karl am Beispiel von zwei Videos erläuterte. Eines zeigte ein wüste Schlägerei auf einem Schulhof, die von zwei Schülern mit dem Mobiltelefon gefilmt wurde. Diese hatten das Video zusammen mit Informationen über den Ort des Geschehens online gestellt, so dass die Täterinnen relativ einfach ermittelt werden konnten. Das andere hatte ein Raser selbst ins Internet gestellt. Er dokumentierte dabei, wie er mit Tempo 200 über eine Landstraße raste - inklusive Blick auf den Tacho. Im Gegenzug begrüßte Karl allerdings auch die Möglichkeit, die Polizei bei ihrer eigenen Arbeit zu beobachten. Er selbst habe fasziniert während des G8-Gipfels im Sommer 2007 die Videoberichte über die Demonstrationen im Internet verfolgt.
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Ganz klar ist die Quersumme 10 ^^
100% agree
touche? er hat sich doch selbt gemeint.