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Berlin gegen Vorratsdatenspeicherung

Land soll Widerspruch gegen Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung einlegen. Das Land Berlin soll wegen des im Bundestag beschlossenen Gesetzes zur Telekommunikationsüberwachung, mit dem unter anderem eine Vorratsdatenspeicherung eingeführt wird, den Vermittlungsausschuss des Bundesrats anrufen. Dazu forderte das Abgeordnetenhaus den Berliner Senat mehrheitlich auf.
/ Jens Ihlenfeld
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Die FDP hatte den Antrag " Vermittlungsausschuss anrufen - Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung stoppen!(öffnet im neuen Fenster) " eingebracht, der mit Änderungen von SPD und Die Linke dann vom Abgeordnetenhaus angenommen wurde. Der Deutsche Bundestag missachtet mit dem Gesetzentwurf das Gebot der grundrechtsschonenden Umsetzung von europarechtlichen Vorgaben, heißt es unter anderem zur Begründung. Zudem habe die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für die Telekommunikationsunternehmen unzumutbare Belastungen zur Folge.

Die Linke betont, die Einschränkung des Zeugnisverweigerungsrechts für Ärzte, Journalisten und Rechtsanwälte sei verfassungswidrig und nicht hinnehmbar. Das Gesetz missachte wesentliche Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Wahrung eines Kernbereichs privater Lebensgestaltung, des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und die Berufsfreiheit.

Zudem ermögliche die vom Bundestag verabschiedete Regelung "in bislang unvorstellbarer Weise den Zugriff staatlicher Behörden auf Daten jeder bzw. jedes Einzelnen" , so die Linke.


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