IT-Branche: Übergangsfrist bei Vorratsdatenspeicherung nötig

Unternehmen müssen 50 bis 75 Millionen Euro investieren

Der IT-Branchenverband Bitkom erwartet, dass die Vorratsdatenspeicherung kommt und damit auch eine Menge Probleme für Provider und Dienste-Anbieter entstehen. Denn bei den geplanten Gesetzen zur Verbindungs-Überwachung von Telefon und Internet ist längst noch nicht alles geklärt. Auf der Systems forderte Präsidiumsmitglied Prof. Dieter Kempf, dass die Regelungen praxisgerecht sein müssen und nicht übers Ziel hinausschießen dürfen.

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Für die Vorratsdatenspeicherung, die nach Regierungsplänen ab Anfang 2008 gelten soll, fordert der Bundesverband eine Übergangsfrist bis 2009. "Die Unternehmen müssen technisch und personell aufrüsten, um die neuen Vorschriften erfüllen zu können", so Kempf. Nach dem bislang nur als Entwurf vorliegenden Gesetz müssen künftig Telefon- und Internet-Verbindungsdaten sechs Monate lang gespeichert werden.

"Allein für die nötige Technik müssen die Netzbetreiber und Provider bis zu 75 Millionen Euro investieren", erklärte Kempf. Die Betriebskosten würden jährlich ebenfalls in zweistelliger Millionen-Höhe anfallen. Der Bitkom fordert, dass die betroffenen Anbieter dafür entschädigt werden.

Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es nicht nur um Terrorismus-Bekämpfung. Staatliche Ermittler können künftig bei mehr Straftaten als bisher Verbindungsdaten abfragen und die Kommunikationsinhalte überwachen, neu sind etwa Korruptions- und schwere Steuerdelikte, Menschenhandel, bestimmte Sexualstraftaten und auch Doping.

Im vergangenen Jahr wurden laut Bundesnetzagentur 35.816 Handy- und 5.099 Festnetznummern überwacht. Zudem lasen die Ermittler bei 473 E-Mail-Konten mit und überwachten 359 Internetzugänge. 44 Anschlüsse für Internet-Telefonie wurden abgehört. Eine solche Überwachung muss ein Richter anordnen, bei Gefahr im Verzug darf es auch der Staatsanwalt - diese Hürde soll auch bleiben.

Sorgen bereitet der Branche auch die heftig umstrittene "Online-Durchsuchung". "Online-Durchsuchungen greifen sehr viel tiefer in persönliche und geschäftliche Informationen ein als eine Telefonüberwachung", erklärte Kempf. Als Richtschnur schlägt er die Leitlinien des Bundesverfassungsgerichts zur heutigen Wohnraumüberwachung vor.

Die Durchsuchung von Zentralrechnern der E-Mail-Anbieter lehnt der Verband ab. Auch sollten Software-Hersteller nicht verpflichtet werden, standardisierte Überwachungs-Schnittstellen zum Beispiel in Virenschutzprogramme einzubauen.

"Das bringt wenig und schadet nur, denn in Zeiten des Internets können die Nutzer ihren Mailverkehr problemlos über ausländische Anbieter abwickeln", so Kempf. "In der öffentlichen Diskussion dieser Punkte stehen wir noch am Anfang, und wir müssen sie mit dem notwendigen technischen Sachverstand führen."

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