Urteil untersagt Aufzeichnung von IP-Adressen im Logfile

Patrick Breyer gegen Speicherung von IP-Adressen in Webserver-Logfiles

Das Landgericht Berlin hat dem Bundesjustizministerium untersagt, das Verhalten der Besucher des Internetportals des Ministeriums aufzuzeichnen. Zwar geht es in dem Urteil nur um die Daten eines einzelnen Nutzers, doch dürfte es auch darüber hinaus Wirkung haben.

Artikel veröffentlicht am ,

Bereits am 27. März 2007 hatte das Amtsgericht Berlin Mitte dem Bundesjustizministerium untersagt, "[personenbezogene] Daten des Klägers, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Internetportals 'http://www.bmj.bund.de' übertragen wurden, über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern". Initiiert hatte die Klage der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der sich an der Aufzeichnung von Webserver-Logfiles samt IP-Adressen stört. Die Aufbewahrung solcher Kommunikationsspuren ermögliche es, "das Surf- und Suchverhalten von Internetnutzern detailliert nachzuvollziehen", so Breyer. Er sieht durch die Aufzeichnung der Logfiles mit IP-Adressen sein "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" verletzt.

In dem nun rechtskräftigen Urteil sieht Breyer eine Signalwirkung für die gesamte Internetbranche, in der die personenbeziehbare Aufzeichnung des Nutzerverhaltens weiterhin üblich sei.

Patrick Breyer stellt auf seiner Internetseite Daten-Speicherung.de eine Musterklage bereit, "mit deren Hilfe sich jeder gegen die Protokollierung seiner Internetnutzung wehren kann". Selbst der Deutsche Bundestag protokolliert gegenwärtig das Verhalten der Nutzer seines Internetportals auf Vorrat, kritisiert Breyer die übliche Aufzeichnung von Webserver-Logfiles. Breyer fordert "alle öffentlichen Stellen des Bundes und der Länder auf, die rechtswidrige Vorratsspeicherung spätestens bis zum Jahresende abzustellen". Andernfalls müssten weitere Gerichtsverfahren eingeleitet werden.

Den Text des Urteils des Landgerichts Berlin (AZ 23 S 3/07) hat Patrick Breyer unter daten-speicherung.de veröffentlicht. Das Bundesjustizministerium erstellt laut Breyer inzwischen nur noch anonyme Statistiken über die Nutzung seines Internetportals, also ohne Aufzeichnung von IP-Adressen.

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This 07. Okt 2007

Meiner Meinung nach ist das Problem, dass viele User wohl immer noch denken im Internet...

Foobahre 04. Okt 2007

Bei fest zugewiesenen IPs kein Problem, da reicht ein whosi-Aufruf. Und damit ist das...

Stasi 2.0 01. Okt 2007

naja, cookies lassen sich immerhin noch vom benutzer kontrollieren. sehe ich anders...

Apache2 01. Okt 2007

Dein Info verführt mich nur dazu nochmehr zu loggen ;-) Ein guter Trenner zwischen...



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