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Bundesanwaltskammer: Köhler soll Überwachungsgesetz ablehnen

Gesetz lässt Berufsgeheimnisträger im Regen stehen. Axel Filges, der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, hat laut einem Bericht des Focus im Namen der "Deutschen Anwaltschaft" Bundespräsident Horst Köhler gebeten, "das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung nicht auszufertigen und zu verkünden, weil dieses Gesetz in Teilen verfassungswidrig ist" .
/ Andreas Donath
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Nach dem am Freitag vom Bundesrat durchgewunkenen Gesetz, so Filges, dürften Telefongespräche von unbescholtenen Berufsgeheimnisträgern wie Anwälten, Ärzten oder Journalisten sowohl gezielt als auch zufällig abgehört werden; nur beim "selbst unverdächtigen Strafverteidiger" sei die Telefonüberwachung verboten.

Diese Aufspaltung sei verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen, begründete Filges seine Bitte um ein Veto des Bundespräsidenten laut Focus. Die Kommunikation zwischen Mandant und Scheidungsanwalt oder zwischen Patient und Psychotherapeut betreffe in aller Regel den verfassungsrechtlich "absolut geschützten Kernbereich persönlicher Lebensgestaltung" .

Heimliche Ermittlungsmaßnahmen gegenüber Berufsgeheimnisträgern, die selbst keiner Straftat verdächtig sind, müssten daher generell unzulässig sein.


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