Bundesanwaltskammer: Köhler soll Überwachungsgesetz ablehnen
Nach dem am Freitag vom Bundesrat durchgewunkenen Gesetz, so Filges, dürften Telefongespräche von unbescholtenen Berufsgeheimnisträgern wie Anwälten, Ärzten oder Journalisten sowohl gezielt als auch zufällig abgehört werden; nur beim "selbst unverdächtigen Strafverteidiger" sei die Telefonüberwachung verboten.
Diese Aufspaltung sei verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen, begründete Filges seine Bitte um ein Veto des Bundespräsidenten laut Focus. Die Kommunikation zwischen Mandant und Scheidungsanwalt oder zwischen Patient und Psychotherapeut betreffe in aller Regel den verfassungsrechtlich "absolut geschützten Kernbereich persönlicher Lebensgestaltung" .
Heimliche Ermittlungsmaßnahmen gegenüber Berufsgeheimnisträgern, die selbst keiner Straftat verdächtig sind, müssten daher generell unzulässig sein.