Bundesanwaltskammer: Köhler soll Überwachungsgesetz ablehnen
Gesetz lässt Berufsgeheimnisträger im Regen stehen
Axel Filges, der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, hat laut einem Bericht des Focus im Namen der "Deutschen Anwaltschaft" Bundespräsident Horst Köhler gebeten, "das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung nicht auszufertigen und zu verkünden, weil dieses Gesetz in Teilen verfassungswidrig ist".
Nach dem am Freitag vom Bundesrat durchgewunkenen Gesetz, so Filges, dürften Telefongespräche von unbescholtenen Berufsgeheimnisträgern wie Anwälten, Ärzten oder Journalisten sowohl gezielt als auch zufällig abgehört werden; nur beim "selbst unverdächtigen Strafverteidiger" sei die Telefonüberwachung verboten.
Diese Aufspaltung sei verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen, begründete Filges seine Bitte um ein Veto des Bundespräsidenten laut Focus. Die Kommunikation zwischen Mandant und Scheidungsanwalt oder zwischen Patient und Psychotherapeut betreffe in aller Regel den verfassungsrechtlich "absolut geschützten Kernbereich persönlicher Lebensgestaltung".
Heimliche Ermittlungsmaßnahmen gegenüber Berufsgeheimnisträgern, die selbst keiner Straftat verdächtig sind, müssten daher generell unzulässig sein.
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"DIcke Titten hab ich am liebsten du geile SAU!" "Spermaspritzer IX, 2/1987"
Holprig formuliert aber inhaltlich richtig. Wäre ja nu auch nicht das erste mal, dass...
Leutz, falsches Forum. Das interessiert hier keine Sau. Geht nach www.Duden.de und...
Nicht nur tatenlos zusehen, sondern z.B. die Piratenpartei wählen: http://www...
^^ Ja, man, es ist Montag, kein Kaffee getrunken, da kann man auch mal was überlesen.