Datenschützer: Musikindustrie darf nicht an Vorratsdaten
Die Karlsruher Richter hätten keinen Anlass dafür gesehen, die heftig umstrittene sechsmonatige Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten bis zur Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen, freut sich Zypries. "Damit bleibt es dabei, dass Deutschland weiterhin vollumfänglich seinen europarechtlichen Verpflichtungen gerecht werden kann", erinnerte die SPD-Politikerin an die Brüsseler Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung. Ein Zugriff auf die Nutzerspuren dürfe bei "erheblichen" oder "mittels Telekommunikation begangener Straftaten" nur dann nicht mehr erfolgen, wenn diese nicht ohnehin bereits von den Providern etwa zu Abrechnungszwecken vorgehalten würden. Die meisten Zugangsanbieter haben bisher aber noch gar keine Systeme und technischen Lösungen aufgesetzt, um die gesetzlich geforderten Vorratsdaten und die für eigene Belange aufbewahrten Verbindungsinformationen zu trennen.
Schaar unterstrich dagegen in Berlin, dass Ermittler nur noch bei der Verfolgung schwerer Straftaten auf die so genannten Verkehrsdaten zugreifen dürften. Dies sei bei der Teilnahme an Tauschbörsen nicht der Fall. Damit entfalle auch die Verpflichtung der Staatsanwaltschaft, Anzeigen der Musikindustrie in diesem Punkt nachzugehen. Zugleich erhoffte sich Schaar"ein noch weitergehendes Urteil gegen die Vorratsdatenspeicherung" in der noch ausstehenden Hauptsacheentscheidung über die von Tausenden Nutzern und Oppositionspolitikern eingebrachten Verfassungsbeschwerden.
Für Thilo Weichert, den Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, bleibt weiterhin offensichtlich, "dass nicht nur die Nutzung von TK-Verbindungsdaten für minder schwere Straftaten gegen unsere Verfassung und gegen den europäischen Grundrechtsschutz verstößt". Dies sei vielmehr auch schon bei ihrer monatelangen anlasslosen Speicherung der Fall. Dies solle und könne aber vorrangig der Europäische Gerichtshof (EuGH) und erst nachrangig das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Die Bundesregierung müsse zugleich auf europäischer Ebene alles unternehmen, um die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung rückgängig zu machen.
Die betroffene TK-Branche, die vorerst ihre Systeme weiter für die Massendatenlagerung kostspielig aufrüsten muss, sieht sich im Regen stehen gelassen. "Die Telekommunikationsunternehmen müssen jetzt leider bis zum Hauptverfahren warten, um Rechtssicherheit zu erlangen", monierte Dieter Kempf vom Branchenverband Bitkom. Erst dann werde man wissen, "welche Daten letztlich gespeichert werden müssen". Bis dahin sei es "umso wichtiger, dass sich die Politik endlich zur vollständigen Erstattung der Investitions- und konkreten Abfragekosten durchringt".
Ähnlich äußerte sich der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco. Für ihn lautet das Gebot der Stunde: "Verzicht auf die Verhängung von Strafen wegen Nichtumsetzung der Speicherpflicht bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren und Ersatz aller Investitionskosten." Zugleich begrüßte die Lobbyvereinigung "das klare Signal in Richtung Musikindustrie", dass die gespeicherten Daten nicht etwa zur Aufklärung von Urheberrechtsverletzungen verwendet werden dürften.
Wolfgang Neskovic erklärte für die Linke, dass dem Gesetzgeber das verfassungsrechtliche Gewissen vollständig abhanden gekommen sei. Die Gesetzgeber in Bund und Ländern würden seit vielen Jahren Verfassungsbruch im Fortsetzungszusammenhang begehen. Die FDP-Bundestagsfraktion sprach von einer schweren Niederlage für die Bundesjustizministerin, die bis zuletzt die Eingriffsqualität der Vorratsdatenspeicherung in die Grundrechte der Bürger heruntergespielt hätte. Auch der Bundestag sollte ihrer Ansicht nach die Mahnungen des Gerichts ernst nehmen und sich stärker von den Vorgaben des Gerichts bei der Gesetzgebung leiten lassen. Grüne Spitzenpolitiker forderten ebenfalls, dass die Regierung mit der erneuten roten Karte aus Karlsruhe "nun aufwachen und ihren Kampf gegen den Rechtsstaat endlich einstellen muss".
Sprecher der Fraktionen der großen Koalition im Bundestag blickten vor allem nach vorn auf die Verpflichtung der Bundesregierung, bis September 2008 einen Bericht über die Nutzung der Vorratsdaten nach Karlsruhe zu liefern. Laut dem Rechtsexperten der Union, Jürgen Gehb, werde damit deutlich zu machen sein, "weshalb Straftaten, die mittels Telekommunikation begangen werden, nur dadurch aufgeklärt werden können, dass auch ein Zugriff auf im Rahmen dieser Telekommunikation angefallene Daten möglich ist". Es wäre"befremdlich, wenn insoweit ein ständig größer werdendes Deliktsfeld auf Dauer faktisch straffrei gestellt würde". Medienpolitiker der SPD wollen indes zugleich geprüft wissen, ob "die Relativierung des Zeugnisverweigerungsrechtes und vor allem die vorgesehene Verhältnismäßigkeitsprüfung in der Praxis tatsächlich den notwendigen Berufsgeheimnisschutz" etwa bei Journalisten, Anwälten oder Ärzten sicherstellen kann.
Um die Privatsphäre der Nutzer bis zur Hauptentscheidung zu stärken, setzt die Humanistische Union auf technische Möglichkeiten zum Selbstschutz. Die Bürgerrechtsorganisation bietet ab sofort neben anderen Vereinigungen wie dem Chaos Computer Club einen Anonymisierungsserver(öffnet im neuen Fenster)im Tor-Netzwerk an. "Mit diesem Service können sich Bürger effektiv gegen die Ausforschung ihrer Verbindungsdaten wehren", heißt es zur Begründung. Die Nutzung des Anonymisierungsdienstes sei legal und kostenfrei möglich. [Von Stefan Krempl]
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