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Sadistische Community Gruppe 764: Gewalt via Onlinechat

Mitglieder der Gruppe 764 sollen junge Menschen über Chats zu Selbstverletzungen anstiften – bis hin zum Suizid. Ob das Mord ist, wird nun vor Gericht verhandelt.
/ Elke Wittich
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In manchen Chats lauert der reine Horror - wie für die Opfer der Gruppe 764 (Symboldbild). (Bild: StockSnap/Pixabay)
In manchen Chats lauert der reine Horror - wie für die Opfer der Gruppe 764 (Symboldbild). Bild: StockSnap/Pixabay
Inhalt
  1. Sadistische Community Gruppe 764: Gewalt via Onlinechat
  2. Onlinekommunikation als zentraler Bestandteil der Tat
  3. Erster Hinweis vom FBI
  4. ''Brauchen dringend mehr anlassunabhängige Kriminalitätsbekämpfung im Internet''
  5. Ist die Gruppe 764 eine terroristische Organisation?
  6. Plattformbetreiber in der Pflicht

Am 9. Januar 2026 hat vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Hamburg der Prozess gegen den heute 21-jährigen Shariar J.(öffnet im neuen Fenster) begonnen, dem unter anderem Mord und acht Mordversuche vorgeworfen werden. J. war noch minderjährig, als er unter dem Namen White Tiger Kinder und Jugendliche im Internet systematisch manipuliert haben soll(öffnet im neuen Fenster) . Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft drängte er sie unter anderem dazu, sich selbst zu verletzen oder Suizidversuche zu unternehmen. In einem Fall geht die Anklage davon aus, dass J. einen 13-jährigen Jungen aus den USA durch seinen Einfluss in den Suizid trieb.

Der Angeklagte gilt dabei als zentrale Figur des internationalen Onlinenetzwerks 764. Nach Angaben von Staatsanwaltschaft und Ermittlungsbehörden soll er nicht nur Mitglied, sondern faktisch der Kopf beziehungsweise der führende Akteur dieser sadistischen Community gewesen sein.

Die Gruppe 764 wird von Sicherheitsbehörden als transnationales, lose organisiertes Netzwerk beschrieben, in dem sich überwiegend Jugendliche und junge Erwachsene zusammenschließen, um psychisch labile Kinder und Jugendliche online zu suchen, zu manipulieren und zu immer extremeren Selbstverletzungen und sexualisierten Handlungen vor laufender Kamera zu zwingen.

Die Taten, die dem Angeklagten vor dem Landgericht Hamburg zur Last gelegt werden – darunter ein vollendeter Mord und mehrere Mordversuche durch psychische Einflussnahme, massiver sexueller Missbrauch und Erpressung Minderjähriger aus mehreren Ländern – entsprechen diesem Muster und werden als konkrete Ausprägung der 764-Praxis gewertet.

Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Die Öffentlichkeit ist, wie bei Prozessen gegen Jugendliche gesetzlich vorgeschrieben, von dem auf 86 Verhandlungstage angesetzten Prozess ausgeschlossen. Am ersten Verhandlungstag durften nicht einmal die Eltern des Angeklagten im Gerichtssaal Platz nehmen, weil sie sich zuvor nicht angemeldet hatten.

Die ausgeschlossene Öffentlichkeit erfährt trotzdem einiges: Vor Prozessbeginn hieß es in Medienberichten, J. sei aufgrund der winterlichen Witterungsbedingungen bereits einen Tag früher aus einer in Niedersachsen gelegenen, von Hamburg genutzten Jugendstrafanstalt in die Hansestadt verlegt worden. Er sei im Untersuchungsgefängnis erkannt und von Mitgefangenen angegriffen worden(öffnet im neuen Fenster) .

Auch Einzelheiten aus der Anklageschrift wurden vorab bekannt. Zwischen Januar 2021 und Juni 2025 soll J. demnach durch Grooming , Abwertungen, Drohungen und Nötigungen gezielt besonders verletzliche Jugendliche unter Druck gesetzt haben. Laut Anklage forderte er sie wiederholt zu sexuellen Handlungen und Selbstverletzungen auf und ließ sich entsprechende Bild- und Videodateien zuschicken, die später als Beweismittel dienten.


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