Gutachten bezweifelt Nutzen der Vorratsdatenspeicherung
Die Freiburger Wissenschaftler(öffnet im neuen Fenster) haben für den Forschungsbericht mit dem sperrigen Titel "Rechtswirklichkeit der Auskunftserteilung über Telekommunikationsverbindungsdaten nach §§ 100g, 100h StPO" die Akten von 467 repräsentativ ausgewählten Ermittlungs- und Strafverfahren aus den Jahren 2003 und 2004 ausgewertet.
In den untersuchten Fällen wurden 1.257 Beschlüsse zur Verbindungsabfrage erlassen. Das macht im Schnitt 2,7 Beschlüsse pro Verfahren. Nach Schätzungen der Freiburger Gutachter haben die Behörden damit im Jahr 2005 rund 40.000-mal Telefonverkehrsdaten abgefragt. Die Tendenz sei dabei "stark ansteigend." Umgerechnet bedeutet das, dass 2005 in etwa 15.000 Ermittlungsverfahren Verkehrsdaten erhoben wurden.
Bei 4 Prozent der Zielanschlüsse, so stellten die Freiburger fest, gab es allerdings gar keine Daten, sei es, weil sie verschlüsselt oder gelöscht waren oder weil sie gar nicht erst gespeichert wurden. "Wenn in 4 Prozent dieser Verfahren Anfragen mangels gespeicherter Daten ergebnislos blieben, beträfe dies etwa 600 Verfahren bundesweit. Gemessen daran, dass in den Jahren 2003 und 2004 jeweils ca. 4,9 Millionen Ermittlungsverfahren bearbeitet wurden, entspricht dies 0,01 Prozent aller Ermittlungsverfahren", rechnet der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vor, auf dessen Website(öffnet im neuen Fenster) das Gutachten ebenfalls veröffentlicht wurde. Das knapp 500 Seiten lange Dokument(öffnet im neuen Fenster) findet sich zudem auf den Seiten des Bundesjustizministeriums.
Berücksichtige man Verfahren, die auch ohne Verbindungsdaten gelöst werden konnten – immerhin ein Drittel -, sowie Verfahren, die trotz vorhandener Daten eingestellt wurden, "ergibt sich, dass die Verfolgung von Straftaten zu gerade einmal 0,002 Prozent durch eine Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten effektiviert werden könnte", analysiert der Arbeitskreis weiter.
Ein solches Rechenexempel hatte schon das Bundeskriminalamt (BKA) im Juli 2007 vorexerziert. Eine Studie der Wiesbadener kam zu dem Ergebnis, dass durch Vorratsdatenspeicherung die durchschnittliche Aufklärungsquote "von derzeit 55 Prozent im besten Fall auf 55,006 Prozent" gesteigert werden könne.
Das Freiburger Gutachten stellt noch einmal klar, dass die Verkehrsdatenabfrage kein Mittel zu Verhinderung von Straftaten sei. "Auf der Basis der auf drei Monate bezogenen Daten zweier Unternehmen ergibt sich, dass die Abfragen fast ausschließlich auf die Vergangenheit gerichtet sind", heißt es in dem Gutachten.
Unterdessen hat das britische Unternehmen Data Encryption Systems das Ergebnis einer Onlineumfrage im Vereinigten Königreich veröffentlicht(öffnet im neuen Fenster). Danach gaben drei Viertel der 1.048 Befragten an, dass sie Informationen wie Geburtsdatum, Kontaktdaten, Informationen über die Familie und Gesundheitsdaten herausgäben.
Dabei vertrauen sie ihre Daten, was nicht weiter verwunderlich ist, am liebsten der Familie an. Auch die Banken und der Arbeitgeber genießen in diesem Fall das Vertrauen der Briten – interessanterweise sogar mehr als die Freunde.
Der Regierung hingegen möchte nur jeder Zehnte seine Daten geben. Sie genießt dabei nur etwas mehr Ansehen als Onlineshops, denen 9 Prozent vertrauen.
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