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Verbraucherschutz

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Logo Steam (Bild: Valve Software) (Valve Software)

Steam: Spielenutzung künftig auch ohne AGB-Zustimmung

Verbraucherschützer haben einen Teilerfolg gegen Valve erzielt: Ab dem 31. Januar 2013 soll es möglich sein, Spiele auf Steam auch dann zu nutzen, wenn man mit Änderungen der AGB nicht einverstanden ist. Der Rechtsstreit um den Weiterverkauf gebrauchter Spiele geht allerdings in eine neue Runde.