Verbraucherzentrale: Auf Schreiben wegen Rundfunkbeitrag reagieren
Der Beitragsservice von ARD und ZDF wird alle Bürger anschreiben. Wer nicht reagiert, wird zwangsangemeldet. Verbraucherschützer raten, zu reagieren. Doppelt gezahlte Rundfunkbeiträge können nur noch bis 31. Dezember 2014 zurückgeholt werden.

Zum Jahresende 2014 laufen alle bisherigen Übergangsregelungen zum Rundfunkbeitrag aus. Darauf wies die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am 1. September 2014 hin. Mit dem Abgleich der Daten der Einwohnermeldeämter schreibt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio alle volljährigen Bürger an, die keiner der bereits dort angemeldeten Wohnungen zuzuordnen sind.
Die Verbraucherschützer raten: "Wer mit einem schon angemeldeten Beitragszahler zusammenlebt, sollte umgehend dessen Beitragsnummer mitteilen. Wer sich hingegen noch anmelden muss, kann dafür den mitgeschickten Antwortbogen nutzen. Für alle gilt: Wird nach dem dritten Schreiben nicht reagiert, meldet der Beitragsservice automatisch an und schickt eine Zahlungsaufforderung."
Pro Wohnung muss eine Person angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag für alle entrichten. So müssen auch erwachsene Kinder mit eigenem Einkommen keinen Rundfunkbeitrag zahlen, wenn sie noch in der Wohnung ihrer Eltern leben und diese bereits den Beitrag entrichten. Auch bei Wohngemeinschaften muss nur ein Bewohner für alle zahlen. Wo bisher eventuell doppelt gezahlt wird, kann abgemeldet und die Rückerstattung der Rundfunkbeiträge verlangt werden. Doch die bisherige Übergangsregelung zur Rückerstattung läuft zum Jahresende aus. Doppelt gezahlte Rundfunkbeiträge können nur noch bis 31. Dezember 2014 geltend gemacht werden.
Die Einführung des neuen Rundfunkbeitrags war auf breite Ablehnung in der Bevölkerung gestoßen. Die Haushaltsgebühr muss jeder zahlen, auch Menschen, die kein Rundfunkgerät besitzen. Laut einer Studie sind 60 Prozent der Deutschen dagegen. Nur 37 Prozent finden die Abgabe richtig. Die Höhe liegt pro Haushalt bei monatlich 17,98 Euro. Damit soll die Nutzung von Fernsehen, Hörfunk, Telemedien, Computer und Autoradio der Haushaltsmitglieder abgedeckt sein. Wer bisher nur 5,76 Euro für die reine Nutzung eines Radios oder 5,52 Euro für einen internetfähigen PC gezahlt hat, wird auf 17,98 Euro im Monat heraufgestuft.
Die Gruppe Remote Control widersetzt sich durch Nichtzahlen dem umstrittenen Rundfunkbeitrag. Gemeinsam wollen sie Ordnungswidrigkeiten begehen.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Ehm... Auch ich habe davon gehört, dass man eigenen Strom nur dann produzieren darf...
Man kann sich den Inhalt auch von einem Zeugen bestätigen lassen.
Komisch. Ich bin jetzt schon 28 und bekomme somit seit nun schon 10 Jahren keine Post...
Die Ahnung hat die Person, die einen großen Bruder hat der ständig Mist baut und...