Dating: Parship darf Widerruf nicht mit hoher Rechnung verhindern
Parship darf Kunden, die eine Mitgliedschaft innerhalb ihres zweiwöchigen Widerrufsrechts kündigen, nicht mit überhöhten Preisen davon abhalten. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden. Statt 202 Euro dürften nur rund 20 Euro gefordert werden.

Die Online-Partnervermittlung Parship muss Kunden nach zwei Wochen ihr Widerrufsrecht gewähren, ohne fast den vollen Vertragspreis zu berechnen. Das hat das Landgericht Hamburg in einem Prozess entschieden (Aktenzeichen: 406 HKO 66/14), den die Verbraucherzentrale Hamburg geführt hat.
Günter Hörmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Hamburg, erklärte: "Parship darf Kunden nicht mit hohen Kosten von der Ausübung des Widerrufsrechts abhalten". Der Wertersatz könne nach dem Urteil nur für die tatsächliche Nutzungsdauer berechnet werden. Kunden müssten pro Tag ihrer Mitgliedschaft nicht mehr als den jeweiligen Tagespreis der abgeschlossenen Mitgliedschaft zahlen. Berechnet werde die Höhe des Wertersatzes nach der Anzahl der bereits genutzten Kontakte, argumentiert das Unternehmen.
Im Urteil ging es auch um einen Fall, in dem ein Kunde einen Vertrag über eine sechsmonatige Mitgliedschaft zum Preis von 269 Euro innerhalb von 14 Tagen widerrief und dafür 202 Euro zahlen sollte. Nach dem Urteil schuldet der Nutzer aber nur einen Wertersatz von rund 20 Euro. Dazu heißt es in dem Urteil: "Die Berechnungsart führt zu einer gesetzwidrigen Entwertung des Widerrufsrechtes."
Parship wird Berufung einlegen
Parship-Sprecherin Vitesse Hoepfner sagte Golem.de: "Selbstverständlich kommen wir unserer gesetzlichen Verpflichtung nach und gewähren unseren Mitgliedern ein 14-tägiges Widerrufsrecht." Eine laufzeitbezogene Berechnung des Wertersatzes, wie sie von der Verbraucherzentrale Hamburg gefordert wird, würde all jene begünstigen, die massenhaft E-Mails versenden, um binnen kürzester Zeit viele Kontakte zu entwickeln. "Deshalb dient bei uns nicht die Laufzeit, sondern die Anzahl der geknüpften Kontakte - also der Kern unserer Dienstleistung - als Basis für den Anspruch auf Wertersatz. Eine Berechnungsgrundlage, an der wir zum Schutz unserer Mitglieder auch zukünftig festhalten werden. Gegen die aktuelle Entscheidung des Landgerichts Hamburg werden wir umgehend Berufung einlegen, sobald uns das Urteil zugestellt wurde, das nicht rechtskräftig ist", erklärte Hoepfner.
Die Verbraucherschützer berichteten zuvor über Fälle, in denen Mitglieder der Partnervermittlung Elitepartner ihren Vertrag fristgerecht widerrufen hätten und trotzdem zu hohen Zahlungen aufgefordert worden seien. Einem Kunden, der vorzeitig seinen Vertrag kündigte, wurden 224 Euro in Rechnung gestellt. Der Betroffene habe den Elitepartner-Service intensiv genutzt, danach aber widerrufen. Innerhalb weniger Tage habe er 110 Nachrichten an andere Mitglieder geschickt, so der Betreiber.
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Sehe ich auch so! Allerdings gibt es ja auch genügend andere Singlebörsen wie http://www...
Das Hauptproblem bei parship.de ist, dass Sie so gut wie nicht erreichbar sind. Wenn es...
Dann solltest du bei dir anfangen und schauen warum das so ist. Hab erst mal so ein...
well said!