Dating: Parship darf Widerruf nicht mit hoher Rechnung verhindern

Parship darf Kunden, die eine Mitgliedschaft innerhalb ihres zweiwöchigen Widerrufsrechts kündigen, nicht mit überhöhten Preisen davon abhalten. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden. Statt 202 Euro dürften nur rund 20 Euro gefordert werden.

Artikel veröffentlicht am ,
Dating: Parship darf Widerruf nicht mit hoher Rechnung verhindern
(Bild: Parship/Screenshoot: Golem.de)

Die Online-Partnervermittlung Parship muss Kunden nach zwei Wochen ihr Widerrufsrecht gewähren, ohne fast den vollen Vertragspreis zu berechnen. Das hat das Landgericht Hamburg in einem Prozess entschieden (Aktenzeichen: 406 HKO 66/14), den die Verbraucherzentrale Hamburg geführt hat.

Günter Hörmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Hamburg, erklärte: "Parship darf Kunden nicht mit hohen Kosten von der Ausübung des Widerrufsrechts abhalten". Der Wertersatz könne nach dem Urteil nur für die tatsächliche Nutzungsdauer berechnet werden. Kunden müssten pro Tag ihrer Mitgliedschaft nicht mehr als den jeweiligen Tagespreis der abgeschlossenen Mitgliedschaft zahlen. Berechnet werde die Höhe des Wertersatzes nach der Anzahl der bereits genutzten Kontakte, argumentiert das Unternehmen.

Im Urteil ging es auch um einen Fall, in dem ein Kunde einen Vertrag über eine sechsmonatige Mitgliedschaft zum Preis von 269 Euro innerhalb von 14 Tagen widerrief und dafür 202 Euro zahlen sollte. Nach dem Urteil schuldet der Nutzer aber nur einen Wertersatz von rund 20 Euro. Dazu heißt es in dem Urteil: "Die Berechnungsart führt zu einer gesetzwidrigen Entwertung des Widerrufsrechtes."

Parship wird Berufung einlegen

Parship-Sprecherin Vitesse Hoepfner sagte Golem.de: "Selbstverständlich kommen wir unserer gesetzlichen Verpflichtung nach und gewähren unseren Mitgliedern ein 14-tägiges Widerrufsrecht." Eine laufzeitbezogene Berechnung des Wertersatzes, wie sie von der Verbraucherzentrale Hamburg gefordert wird, würde all jene begünstigen, die massenhaft E-Mails versenden, um binnen kürzester Zeit viele Kontakte zu entwickeln. "Deshalb dient bei uns nicht die Laufzeit, sondern die Anzahl der geknüpften Kontakte - also der Kern unserer Dienstleistung - als Basis für den Anspruch auf Wertersatz. Eine Berechnungsgrundlage, an der wir zum Schutz unserer Mitglieder auch zukünftig festhalten werden. Gegen die aktuelle Entscheidung des Landgerichts Hamburg werden wir umgehend Berufung einlegen, sobald uns das Urteil zugestellt wurde, das nicht rechtskräftig ist", erklärte Hoepfner.

Die Verbraucherschützer berichteten zuvor über Fälle, in denen Mitglieder der Partnervermittlung Elitepartner ihren Vertrag fristgerecht widerrufen hätten und trotzdem zu hohen Zahlungen aufgefordert worden seien. Einem Kunden, der vorzeitig seinen Vertrag kündigte, wurden 224 Euro in Rechnung gestellt. Der Betroffene habe den Elitepartner-Service intensiv genutzt, danach aber widerrufen. Innerhalb weniger Tage habe er 110 Nachrichten an andere Mitglieder geschickt, so der Betreiber.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


Würmchen86 01. Okt 2015

Sehe ich auch so! Allerdings gibt es ja auch genügend andere Singlebörsen wie http://www...

ImmanuelHenne 05. Dez 2014

Das Hauptproblem bei parship.de ist, dass Sie so gut wie nicht erreichbar sind. Wenn es...

flike 25. Jul 2014

Dann solltest du bei dir anfangen und schauen warum das so ist. Hab erst mal so ein...

plutoniumsulfat 25. Jul 2014

well said!



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Morris Chang
TSMC-Gründer erklärt Globalisierung im Chipsektor für tot

Der ehemalige CEO des Halbleiterproduzenten TSMC geht davon aus, dass die Preise dadurch steigen werden. Taiwan steht vor einem Dilemma.

Morris Chang: TSMC-Gründer erklärt Globalisierung im Chipsektor für tot
Artikel
  1. Treibstoffe: Die Suche nach dem E-Fuels-Phantom
    Treibstoffe
    Die Suche nach dem E-Fuels-Phantom

    Ein CDU-Politiker denkt, dass in Nachbarländern E-Fuels getankt werden können und ein Öllobbyist glaubt, dass E-Fuels-Fabriken weltweit im Industriemaßstab gebaut werden. Nichts davon stimmt.
    Eine Analyse von Hanno Böck

  2. Google: Bearbeitete Pixel-Screenshots lassen sich wiederherstellen
    Google
    Bearbeitete Pixel-Screenshots lassen sich wiederherstellen

    Wer Teile von Screenshots unkenntlich macht, verlässt sich darauf, dass dies auch so bleibt. Bei Pixel-Smartphones war das bisher nicht so.

  3. Zeichentrick-Serie: Southpark-Folge teilweise mit ChatGPT geschrieben
    Zeichentrick-Serie
    Southpark-Folge teilweise mit ChatGPT geschrieben

    In der neuesten Folge von South Park haben sich die Schöpfer der Serie mit ChatGPT beschäftigt und den Chatbot genutzt, um Teile der Episode zu erstellen.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Amazon Coupon-Party • MindStar: MSI RTX 4080 -100€ • Neue RAM-Tiefstpreise • Sandisk MicroSDXC 256GB -69% • Neue Wochendeals bei Media Markt • Bosch Professional-Rabatte • Otto Oster-Angebote • 38-GB-Allnet-Flat 12,99€/Monat • Meta Quest Pro 1.199€ • [Werbung]
    •  /