Zum Hauptinhalt Zur Navigation Zur Suche

Stiftung Warentest: Freenet will rechtliche Schritte gegen E-Mail-Test prüfen

Der Ärger ist noch nicht vorbei: Auch Freenet ist mit dem jüngsten E-Mail-Test der Stiftung Warentest nicht einverstanden. Grund ist eine Beanstandung bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen – die aber durchaus gerechtfertigt ist.
/ Tobias Költzsch
30 Kommentare Auf Google folgen (öffnet im neuen Fenster)
Die Stiftung Warentest hat weiter Ärger wegen ihres E-Mail-Tests. (Bild: Stiftung Warentest)
Die Stiftung Warentest hat weiter Ärger wegen ihres E-Mail-Tests. Bild: Stiftung Warentest

Die Stiftung Warentest erhält weitere Beschwerden bezüglich ihres E-Mail-Tests vom Januar 2015. Nachdem der Verkauf des Heftes wegen Einwänden verschiedener E-Mail-Anbieter gestoppt und der Artikel in einer neuen Ausgabe und online korrigiert wurde, beschwert sich jetzt auch Freenet über das Endresultat.

Stein des Anstoßes: Die Kündigungsfrist

Anders als bei den bisherigen Beschwerden geht es Freenet aber nicht um offenkundige inhaltliche Mängel beim Test-Artikel, sondern um die Bewertung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Freenet wurde von der Stiftung Warentest um eine Note herabgestuft und landete auf dem letzten Platz, da den Nutzern kostenfreier Dienste ohne Frist gekündigt werden kann. Dies ist natürlich problematisch, da viele zunächst ihre Daten sichern möchten, bevor das Konto gelöscht wird.

Diese Praxis sei "jedoch bei kostenlos angebotenen E-Mail Diensten branchenüblich und rechtlich nicht zu beanstanden", erklärt Freenet. Bei Freenet würden außerdem Kunden, die kostenlose Services nutzen, rechtzeitig vor einer Kündigung informiert. "Eine derartige Selbstverständlichkeit erfordert keine ausdrückliche Erwähnung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen", sagt das Unternehmen.

Freenet ist mit dem Testergebnis nicht einverstanden und behält sich rechtliche Schritte gegen die Stiftung Warentest vor. "Weitere Klauseln in den AGB, die eine derart negative Bewertung rechtfertigen könnten, konnte uns die Stiftung Warentest bis heute aber nicht benennen. Trotzdem weigert sich Stiftung Warentest das Ergebnis noch einmal zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen", beanstandet Stephan Esch, Vorstand der Freenet AG.

Andere Provider erwähnen Kündigungsfristen

Ganz so branchenüblich wie dargestellt scheint die fristlose Kündigung bei kostenlosen Diensten aber nicht zu sein. Posteo etwa schreibt in seinen AGB(öffnet im neuen Fenster) ausdrücklich, dass Kunden mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werde. Zudem haben Nutzer nach einer Kündigung durch den Anbieter noch 90 Tage Zeit, ihre Daten zu sichern. Web.de hält in seinen Geschäftsbedingungen(öffnet im neuen Fenster) fest, dass die Kündigungsfrist für beide Seiten auch bei kostenlosen Inhalten sechs Wochen beträgt.

Die Frage ist, inwieweit Freenets Versprechen der rechtzeitigen Kündigung auch im Ernstfall vor einem Gericht Bestand hätte. Der Anbieter könnte sich natürlich auf seine eindeutigen AGB berufen. Allerdings können Nutzer ohne einen Zeitrahmen nicht einschätzen, wie viel Zeit ihnen bei einer Kündigung tatsächlich für die Sicherung ihrer Daten zur Verfügung steht. Diese Unsicherheit könnte Nutzer abschrecken – wäre aber mit einer Anpassung der AGB vermeidbar.


Relevante Themen