Bundesgerichtshof: Ärzte müssen Bewertungen im Internet dulden
Ein Arzt aus München wollte nicht auf einem Bewertungsportal geführt werden. Doch der Bundesgerichtshof urteilte, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht das Recht auf Kommunikationsfreiheit überwiegt.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Ärzte personenbezogene Daten und Bewertungen ihrer Arbeit auf Bewertungsportalen wie Jameda grundsätzlich dulden müssen (VI ZR 358/13). Das gab das Gericht am 23. September 2014 bekannt. Ein Münchner Gynäkologe hatte sich gegen Informationen über seine Praxis auf dem Ärztebewertungsportal Jameda gewehrt. Es handelte sich um Namen, Fachrichtung, Praxisanschrift und Sprechzeiten. Dazu kamen drei Bewertungen, davon zwei sehr positiv, und eine dritte mit der Aussage "Na ja??".
Der Arzt verlangte die Löschung und berief sich dabei auf sein allgemeines Persönlichkeitsrecht. Jameda verweigerte dies wegen des Rechts auf Kommunikationsfreiheit.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung überwiege hier nicht das Recht auf Kommunikationsfreiheit. Das Portal sei zur Erhebung, Speicherung und Nutzung sowie Übermittlung der Daten an die Portalnutzer berechtigt, erklärte das Gericht. Abgegebene Bewertungen könnten zwar die Arztwahl beeinflussen. Doch das Interesse der Öffentlichkeit an Informationen über ärztliche Leistungen sei "ganz erheblich". Missbrauchsgefahren sei der betroffene Arzt nicht schutzlos ausgeliefert, da er die Löschung unwahrer Tatsachenbehauptungen sowie beleidigender oder sonst unzulässiger Bewertungen verlangen könne.
"Eine richtige Entscheidung für die Verbraucher", sagte der IT-Rechtsanwalt Christian Solmecke. "Es gibt nun einmal ein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung solcher Daten, die nicht zuletzt auch den Verbraucher schützen."
Der Berliner Medienrechtsanwalt Johannes von Rüden kommentierte: "Patienten können sich nach diesem Urteil noch besser auf die Bewertungen von anderen Nutzern verlassen." Portale wie Jameda seien "ein wichtiger Beitrag für den Verbraucherschutz, indem sie die Transparenz auf einem für Patienten kaum durchschaubaren Markt förderten".
Auch das Recht des Arztes bleibe gewahrt: Niemand müsse sich falsche Tatsachenbehauptungen oder gar Schmähungen gefallen lassen.
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Dann müsste man aber auch die Suchkriterien einstellen können und z.B. auf alternative...
Ich denke, kaum jemand würde eine "na ja" Bewertung abgeben, wenn er mit dem Atzt sehr...
Zumindest gut genug, dass wir noch unsere Anwälte bezahlen können.