Gericht: Amazon trickst bei Gutschein-Verrechnung
Amazon verrechne Gutscheine bei Sammelbestellungen zum Nachteil der Kunden, kritisiert die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Das Landgericht München urteilte, dass das Vorgehen von Amazon rechtswidrig ist.

Das Landgericht München hat am 14. August 2014 geurteilt, dass Amazons Art der Verrechnung von Gutscheinen bei Sammelbestellungen rechtswidrig sei, berichtet heute die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Verbraucherschützer gingen gegen Amazon vor Gericht, weil das Online-Kaufhaus nicht zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bereit war.
Gutscheinbedingungen von Amazon sind unvollständig
Amazon weise in seinen Gutscheinbedingungen nicht darauf hin, dass ein eingelöster Gutschein bei Sammelbestellungen nur anteilig angerechnet werde, wenn mindestens einer der bestellten Artikel zurückgegeben werde, so die Verbraucherschützer. Das Gericht urteilte, dass dieses Vorgehen rechtswidrig ist (Aktenzeichen 17 HK O 3598/14).
Ein Beispiel: Ein Kunde löst einen Gutschein über 20 Euro ein, der an einen Mindestbestellwert von 50 Euro gebunden ist, und bestellt eine Hose sowie ein Hemd, die jeweils 50 Euro kosten. Die Bestellsumme beträgt 100 Euro, wovon der Kunde 80 Euro bezahlen muss. Problematisch wird es, sobald eines der bestellten Produkte zurückgegeben wird.
Der Kunde erwartet in dem Fall, dass er den vollen Preis zurückbekommt. Amazon zahlt ihm jedoch von 50 Euro nur 40 Euro aus, weil der Gutschein intern auf die Anzahl der bestellten Produkte angerechnet wird: Von dem 20-Euro-Gutschein entfallen jeweils 10 Euro auf die Hose und 10 Euro auf das Hemd. Dabei wird der Mindestbestellwert weiterhin eingehalten.
Falls der Kunde vier Produkte mit einem 20-Euro-Gutschein einlöst und dann ein Produkt zurückgibt, werden 5 Euro des Gutscheins mit diesem verrechnet. Das Gericht bemängelte, dass Amazon nicht auf die Gutscheinbedingungen hinweise und die möglichen Folgen daher überraschend seien.
Verbraucher werden getäuscht
"Die Bedingungen zur Verrechnung der Gutscheine im Nachhinein einseitig zum Nachteil der Kunden zu verändern, ist rechtswidrig. Verbraucher werden durch ein solches Vorgehen getäuscht", erklärte Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Mit dem Urteil werde Amazon gezwungen, die Bedingungen, unter denen der Gutschein eingelöst werden könne, künftig unmissverständlich anzugeben, erklärten Verbraucherschützer.
Bis das Urteil rechtskräftig ist, muss Amazon noch nichts am Verfahren der Gutschein-Einlösung ändern. Prinzipiell kann das Online-Kaufhaus den Gutschein bei Bestellungen mehrerer Produkte weiterhin anteilig anrechnen, muss aber den Kunden in den Gutscheinbedingungen darüber informieren.
Aufgrund des heutigen Feiertags waren das Landgericht München und Amazon nicht für eine Stellungnahme erreichbar.
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Der 50-Euro-Gutschein wird wohl einen Mindestbestellwert über 50 Euro haben...
"gemeinsame Bestellung (1a) mehrerer Besteller (die auf diese Weise einen Preisnachlass...
Wäre ganz interessant gewesen, ja...
Das ist nicht korrekt. Der Vertrag kommt durch Antrag (abgeben der Bestellung durch den...