IT und Energiewende: Fragen und Antworten zu intelligenten Stromzählern
Die Bundesregierung will den Einbau von intelligenten Stromzählern neu regeln. Die geplante Verordnung sorgt für Verwirrung, was die Einbaupflichten für die unterschiedlichen Geräte betrifft. Golem.de beantwortet die wichtigsten Fragen zu den unterschiedlichen Systemen.

Die Bundesregierung hat ihre Pläne für intelligente Stromnetze vorgestellt. Zwar müssen Normalverbraucher keine "intelligenten Messsysteme" einbauen, doch ist vielen Verbrauchern unklar, was die vorgeschriebenen "intelligenten Stromzähler" können und welche Vor- und Nachteile die einzelnen Systeme bieten. Golem.de gibt Antwort auf die wichtigsten Fragen rund um die neue Regelung.
Was ist der Unterschied zwischen intelligenten Stromzählern und intelligenten Messsystemen?
Sogenannte intelligente Zähler (iZ) sind im Grunde nur elektronische Zähler, die später zu intelligenten Messsystemen nachgerüstet werden können. Es stellt sich daher die Frage, ob diese Zähler überhaupt als "intelligent" oder lediglich als "elektronisch" bezeichnet werden sollten. Die Zähler selbst verfügen über ein kleines Display sowie Schnittstellen zum Auslesen der Daten und zur Verbindung mit Kommunikationsmodulen. Ohne diese Erweiterungen bieten sie weder dem Verbraucher noch dem Netzbetreiber wesentlich mehr Funktionen als die gewohnten mechanischen Ferraris-Zähler. Es gibt keinen Kommunikationskanal für eine Fernablesung durch den Netzbetreiber oder eine Verbrauchsvisualisierung in der Wohnung des Kunden oder die Möglichkeit variabler Tarife.
Um dies zu ermöglichen, muss ein sogenanntes Smart Meter Gateway an den elektronischen Zähler angeschlossen werden, was dann ein intelligentes Messsystem (iMes) ergibt. Für diese Geräte hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bereits hohe Anforderungen an Datenschutz und technische Sicherheit festgelegt. Solche Smart Meter Gateways erlauben eine bidirektionale Kommunikation zwischen Netzbetreiber und Verbraucher. Auf diese Weise können nicht nur die Verbrauchsdaten zeitnah an den Netzbetreiber übermittelt werden, sondern auch mit Hilfe von Schaltboxen oder Smart-Grid-fähigen Haushaltsgeräten Stromverbraucher oder -erzeuger zu- oder abgeschaltet werden. Zudem erlauben sie variable Stromtarife. Diese intelligenten Messsysteme kommunizieren per LAN, WLAN oder Mobilfunk mit Netzbetreibern und der Hausautomation.
Was sind Smart Meter?
Leider gibt es keine einheitliche Übersetzung für Smart Meter. Korrekt wäre es, damit nur intelligente Messsysteme zu bezeichnen. Allerdings werden auch elektronische Stromzähler bisweilen als Smart Meter bezeichnet, so dass nicht mehr klar zwischen den einzelnen Geräten und Konzepten unterschieden werden kann.
Was kosten die Messgeräte den Verbraucher?
Das Bundeswirtschaftsministerium will Kostenobergrenzen für Einbau und Betrieb der Messgeräte festlegen. Die elektronischen Stromzähler sollen "für bis zu 20 Euro jährlich eingebaut und betrieben werden". Die intelligenten Messsysteme sollen den Verbraucher weniger als 100 Euro im Jahr kosten. Verbraucherschützer warnen jedoch davor, dass die Netzbetreiber sich mögliche höhere Kosten über höhere Netzentgelte wieder zurückholen.
Wer muss welche Messgeräte einbauen?
Den Plänen der Bundesregierung zufolge sollen zunächst nur Verbraucher mit mehr als 6.000 Kilowattstunden (kWh) Jahresverbrauch sowie Erzeuger mit einer installierten Leistung von mehr als sieben Kilowatt zum Einbau intelligenter Messsysteme verpflichtet werden. Dabei erfolgt der Einbau stufenweise und startet 2017 bei Verbrauchern von mehr als 20.000 kWh Jahresverbrauch und den Erzeugern. Kleinere Stromerzeuger mit Anlagen zwischen 800 Watt und sieben Kilowatt werden zunächst nicht zum Einbau intelligenter Messsysteme verpflichtet. Die Regierung will hier die preisliche Entwicklung abwarten, "bevor entschieden wird, ob auch in diesem Kleinstanlagensegment ab 2021 der Einsatz von intelligenten Messsystemen wirtschaftlich und technisch sinnvoll sein könnte". Bis 2032 soll die Umrüstung durch Pflichteinbauten und turnusgemäßen Austausch von Zählern und Messsystemen an rund 50 Millionen Messstellen in Deutschland abgeschlossen sein. Dann dürften mehr als 40 Millionen Zähler und etwa acht bis neun Millionen Messsysteme installiert sein, wie aus einer Studie der Unternehmensberatung Ernst & Young aus dem Jahr 2013 hervorgeht.
Welche Vorteile bringen intelligente Messsysteme?
Die Netzbetreiber können in Verbindung mit Schaltboxen und Smart-Grid-fähigen Haushaltsgeräten die Lastverteilung in Stromnetzen in gewissem Umfang regeln. Bei einem großen Angebot erneuerbarer Energie könnten beispielsweise Verbraucher zugeschaltet werden. Finden sich im Netz nicht genügend Abnehmer, könnten sie Erzeuger wie Fotovoltaikanlagen abregeln. Dies hätte für Netzbetreiber den Vorteil, das Netz nicht entsprechend dem Zuwachs der erneuerbaren Energien ausbauen zu müssen. Verbraucher könnten von den Geräten über variable Stromtarife profitieren. In diesem Fall könnten sich Haushaltsgeräte dann einschalten, wenn der Strom besonders billig ist. Derzeit existieren aber noch keinerlei Standards, die eine Kombination von Smart Metern mit Smart-Grid-fähigen Geräten regeln.
Lässt sich mit intelligenten Messsystemen Strom sparen?
Der Energiespareffekt hält sich durch intelligente Messsysteme in Grenzen. Allerdings verbrauchen mechanische Ferraris-Zähler rund sechs Watt bei drei Phasen, während elektronische Zähler nur ein Drittel oder noch weniger benötigen. Selbst in Verbindung mit einem intelligenten Messsystem läge der Verbrauch noch unter dem eines Ferraris-Zählers. Eine Mannheimer Pilotstudie hat unter anderem gezeigt, dass sich der geringe Mehrverbrauch durch die Steuerungssysteme mit geringfügigen Einsparungen "etwa die Waage gehalten" hat. Allerdings würde sich allein durch den bundesweiten Austausch der Ferraris-Zähler durch elektronische Zähler eine Einsparung von rund 900 Gigawattstunden jährlich ergeben.
Warum werden intelligente Messgeräte verpflichtend?
Hintergrund der Regierungspläne ist eine EU-Richtlinie zur Energieeffizienz. Demnach sind "mindestens 80 Prozent der Verbraucher bis 2020 mit intelligenten Verbrauchserfassungssystemen auszustatten, wenn die Einführung intelligenter Zähler als kostenwirksam angesehen wird". Diese Formulierung ist in sich etwas widersprüchlich, da die Einführung intelligenter Messsysteme von der Kostenwirksamkeit intelligenter Stromzähler abhängen soll. Die Bundesregierung hat die Richtlinie nun so ausgelegt, dass die intelligenten Messsysteme für die meisten Verbraucher nicht kostenwirksam sind und daher das Ausbauziel von 80 Prozent nicht erfüllt werden muss.
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