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Nach BGH-Urteil: Amazon reduziert Abopreise für Altkunden

Amazon hat den Rechtsstreit über eine Preiserhöhung bei Prime verloren. Kunden können über verschiedene Wege zu viel gezahlte Gebühren zurückfordern.
/ Friedhelm Greis und dpa
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Amazon hat einen Rechtsstreit über höhere Abogebühren endgültig verloren. (Bild: Dado Ruvic/Reuters)
Amazon hat einen Rechtsstreit über höhere Abogebühren endgültig verloren. Bild: Dado Ruvic/Reuters

Eine Preiserhöhung des Onlinehändlers Amazon für Prime-Abonnements vor vier Jahren ist laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) unwirksam. Die Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen einem Urteil vom 1. Oktober 2026(öffnet im neuen Fenster) zufolge gegen das Transparenzgebot (Az. III ZR 205/25).

Das Unternehmen kündigte an, den Prime-Beitrag vorübergehend für Altkunden anzupassen. "Wir sind mit dem Urteil zur Umsetzung unserer Preisänderung nicht einverstanden, werden aber den Prime-Beitrag vorübergehend für Kunden anpassen, deren Mitgliedschaft vor dem 15. September 2022 begann und seither unverändert besteht", teilte eine Amazon-Sprecherin mit. Betroffene Kunden sollen vor dem nächsten Zahlungstermin zum aktuellen Stand informiert werden.

Wie kommen Kunden zu viel gezahlte Gebühren zurück?

Die klageführende Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen begrüßte in einer Mitteilung(öffnet im neuen Fenster) das Urteil. "Verbraucher müssen vor unkalkulierbaren Preiserhöhungen geschützt sein. Der BGH hat jetzt klargestellt: Nicht jede Preisanpassungsklausel ist ein Freifahrtschein für Unternehmen. Das ist ein wichtiger Erfolg für Verbraucher", sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW und fügte hinzu: "Besonders wichtig ist uns jetzt, dass die betroffenen Verbraucher auch ihr von Amazon zu Unrecht gefordertes Geld zurückbekommen."

Das ist auf verschiedenen Wegen möglich. So können Verbraucher ihr Geld zum einen individuell zurückfordern. Dabei sind Verjährungsfristen zu berücksichtigen. Nach Angaben von Iwona Husemann, Rechtsreferentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale NRW, können Betroffene die vergangenen drei Jahre geltend machen.

Zum anderen können sie sich einer Sammelklage anschließen, die die Verbraucherzentrale NRW schon unabhängig vom Ausgang am BGH im Dezember 2025 beim Oberlandesgericht Hamm erhoben hat (Az. I-13 VKl 1/25). Die geht laut Husemann zurück bis zur Preiserhöhung. Wie hoch der individuelle Anspruch ausfällt, hängt laut den Verbraucherschützern unter anderem davon ab, wie lange der erhöhte Beitrag gezahlt und welches Prime-Modell genutzt wurde.

Das Bundesamt für Justiz öffnete im Januar 2026 ein sogenanntes Klageregister, in das man sich als Betroffener oder Betroffene eintragen lassen kann. Das haben bislang laut der Verbraucherzentrale etwa 145.000 Menschen gemacht. Die Anmeldung sei weiterhin möglich – bis drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung.

Verbraucherzentrale NRW in allen Instanzen erfolgreich

Amazon hatte den Preis für das Prime-Abonnement in Deutschland im September 2022 erhöht, ohne die Kunden ausdrücklich um Zustimmung zu bitten. Er stieg bei jährlicher Abrechnung von 69 Euro auf 89,90 Euro, bei monatlicher Zahlung von 7,99 Euro auf 8,99 Euro. Amazon begründete die Preiserhöhung damals mit gestiegenen Kosten.

Die Verbraucherzentrale NRW ging dagegen gerichtlich vor. Ihren Angaben nach sind Millionen Verbraucher betroffen. Das Landgericht Düsseldorf und das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärten die beanstandete Preisanpassungsklausel für unwirksam. Dagegen wollte sich Amazon nun in Karlsruhe am BGH wehren – jedoch ohne Erfolg.


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