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EU-Angleichung: Welche Onlineshops keine Gratis-Retouren mehr erlauben

Einige große Onlineshops nutzen die Angleichung der Regelungen in der Europäischen Union und lassen Kunden die Kosten für Rücksendungen tragen. Bei Amazon ändert sich nichts.
/ Achim Sawall
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Bei Amazon ändert sich nichts (Bild: Lionel Bonaventure/AFP/Getty Images)
Bei Amazon ändert sich nichts Bild: Lionel Bonaventure/AFP/Getty Images

Bei 18 der 100 meistgenutzten deutschen Onlineshops – vor allem Technik- und Elektronikanbieter – muss der Kunde Kosten für Retouren selbst tragen. Das hat eine Untersuchung(öffnet im neuen Fenster) der Gutscheinplattform Deals.com ergeben, die am 1. August 2014 vorgestellt worden ist. Darunter sind laut der Studie Pearl, Klingel, Limango, Dell, ATU, HP, Druckerzubehoer.de, Hardwareversand, Innova24 und Staples.de.

Die Angaben wurden im Rahmen einer Desktop-Recherche zu den Rückversand-Bestimmungen durch Deals.com im Juli 2014 zusammengestellt. Tobias Conrad, General Manager von Deals.com, sagte: "Unsere Studienergebnisse zeigen, dass für rund die Hälfte der Deutschen die Möglichkeit zum kostenlosen Rückversand Online-Shopping überhaupt erst attraktiv macht."

Seit dem 13. Juni 2014 gelten neue Regelungen im EU-Verbraucherschutz beim Online-Shopping. Wer online bestellte Waren häufig zurückschickt, muss durch die EU-Angleichung für Retouren zahlen. Viele große Online-Versandhändler haben bereits angekündigt, trotz der neuen Regelung die Kosten für Rücksendungen auch weiterhin zu übernehmen. Demnach bieten Amazon, Spielzeughändler Mytoys, Handelskonzern Otto, Discounter Lidl, Onlinehändler Tchibo, Elektronikanbieter Conrad sowie die Modehäuser Fashion ID, C&A, H&M und Zalando weiterhin kostenfreie Retouren.

"Online-Händler werden bei ihren Kunden künftig genauer hinschauen, und jene Kunden, die regelmäßig oder häufiger Waren zurücksenden, an den Kosten für die Retouren beteiligen" , sagte Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des IT-Branchenverbands Bitkom im Juni 2014.

Eva Bell, Vorstand der Verbraucherzentrale Berlin, sagte: "Verbraucher müssen künftig ausdrücklich den Widerruf ihres Kaufs erklären, am besten schriftlich."


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