Netzneutralität: Verbraucherschützer werfen Mobilfunkbetreibern Verstöße vor

Eine US-Verbraucherschutzgruppe hat den großen Mobilfunkbetreibern des Landes vorgeworfen, Kunden über die Drosselung ihrer Verbindungen im Unklaren zu lassen. Damit verletzten die Anbieter geltende Regeln zur Netzneutralität.

Artikel veröffentlicht am , Thorsten Schröder
US-Verbraucherschützer wehren sich gegen die Praktiken der Mobilfunkanbieter.
US-Verbraucherschützer wehren sich gegen die Praktiken der Mobilfunkanbieter. (Bild: Karen Bleier/Afp/Getty Images)

Die US-Verbraucherschutzgruppe Public Knowledge wirft den vier größten US-Mobilfunkbetreibern die Verletzung von bestehenden Transparenzregeln des Gesetzes zur Netzneutralität vor.

Am Mittwoch schickte die Gruppe entsprechende Briefe an AT&T, Sprint, T-Mobile und Verizon, in denen sie die Anbieter beschuldigte, nicht ausreichend Informationen über die Handhabung ihrer Netzkapazitäten zu veröffentlichen. Die Schreiben sind der erste Schritt, um anschließend eine formelle Beschwerde bei der Kommunikationsaufsicht FCC einreichen zu können.

Die Regel, dass Anbieter Informationen über die Leistung und das Management ihrer Netze veröffentlichen müssen, war auch nach dem Urteil von Januar bestehen geblieben. Damals hatte ein Gericht entschieden, dass die Behörde zwar grundsätzlich das Recht habe, den Breitbandverkehr zu regulieren, aber die bisherigen Regeln dafür nicht ausreichten. Derzeit wird deshalb über eine Neuregelung diskutiert.

T-Mobile erschwert Geschwindigkeittests

"Sprint und Verizon liefern keine ausreichenden Informationen darüber, welche Kunden möglicherweise von einer Drosseling betroffen sind", schreibt Public Knowledge in dem Brief. AT&T, Sprint und Verizon wiederum teilten ihren Kunden nicht mit, welche Bereiche ihres Netzes besonders hoher Belastung ausgesetzt seien und deshalb ausgebremst würden.

T-Mobile gebe Kunden, deren Verbindungen verlangsamt sind, keine Informationen über die tatsächliche Geschwindigkeit ihres Netzes. Die Gruppe wirft der Telekom-Tochter außerdem vor, Anwendungen zum Testen der Geschwindigkeit von der Drosselung auszuschließen. Das mache es schwer für die Kunden, die tatsächliche Geschwindigkeit ihrer gedrosselten Verbindung zu bestimmen.

Public Knowledge hat nun zehn Tage Zeit, um eine formelle Beschwerde bei der FCC einzureichen. Im vergangenen Monat hatte die Behörde die Mobilfunkanbieter noch einmal offiziell an ihre Verpflichtung erinnert, die Transparenzregel weiterhin einzuhalten.

Anbieter handhaben Drosselungen unterschiedlich

Dazu müssten die Anbieter einmal monatlich einen Bericht mit den Kriterien für eine Drosselung veröffentlichen, hieß es von Public Knowledge. Prozentuale Angaben zu den Grenzwerten seien dabei nicht ausreichend. Drittanbieter müssten die Möglichkeit haben, auf die Informationen zuzugreifen, um sie etwa bei der Entwicklung von Anwendungen berücksichtigen zu können.

AT&T legt die Grenze für eine Drosselung derzeit mit 3GB für Nicht-LTE-Kunden und 5GB für LTE-Kunden fest. Sprint und Verizon behalten sich vor, die Schwelle von Monat zu Monat neu festzulegen.

Public Knowledge hatte T-Mobile in der Vergangenheit bereits vorgeworfen, die Netzneutralität zu verletzen, indem der Anbieter bestimmte Musikdienste von der Drosselung ausschließe.

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