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Bis zu 1,2 Millarden Euro Gesamtstrafe: Prime-Kunden können von Amazon bis zu 60 Euro zurückerhalten

Betroffene können sich an der Sammelklage gegen Amazon beteiligen. Es geht um die rechtswidrige Preiserhöhung des Prime-Abos .
/ Ingo Pakalski
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Klageregister für Sammelklage gegen Amazon eröffnet. (Bild: Pixabay)
Klageregister für Sammelklage gegen Amazon eröffnet. Bild: Pixabay

Eine zweite Sammelklage läuft in Deutschland gegen Amazon. Im neuen Fall geht es um die Preiserhöhung des Prime-Abos vom Sommer 2022 , die bereits von zwei Gerichten unabhängig voneinander als rechtswidrig eingestuft wurde. Nun wurde das Klageregister beim Bundesamt für Justiz für die Sammelklage gegen Amazon eröffnet(öffnet im neuen Fenster) . Betroffene können sich kostenfrei dafür anmelden.

Die Sammelklage wurde von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen initiiert und diese stellt Informationen zur Beteiligung an der Klage gegen Amazon bereit(öffnet im neuen Fenster) . Nach Angaben der Verbraucherschützer könnten Betroffene von Amazon bis zu 60 Euro zurückerhalten. Betroffene meldeten uns sogar Zahlungen von bis zu 83,60 Euro. Das ist die Summe der rechtswidrigen Preiserhöhung für das Prime-Abo vor dreieinhalb Jahren, die Amazon an Abonnenten zahlen müsste, falls das Onlinekaufhaus die Klage verliert.

Amazon drohen bis zu 1,2 Milliarden Euro Strafzahlungen

Von der Preiserhöhung dürften im Sommer 2022 Millionen von Amazon-Kunden betroffen gewesen sein, schätzen die Verbraucherschützer. Amazon nennt üblicherweise keine Zahlen dazu, wie viele Kunden in Deutschland ein Prime-Abo gebucht haben. Somit ist die potenzielle Menge der Betroffenen nicht offiziell bekannt.

Die Stiftung Warentest(öffnet im neuen Fenster) verweist auf Branchenkenner, die von über 20 Millionen Prime-Abonnenten ausgehen. Falls sich alle Abonnenten an der Sammelklage beteiligen und Amazon verliert, droht dem Onlinekaufhaus eine Rückzahlung von bis zu 1,2 Milliarden Euro.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte, dass die Preiserhöhung des Prime-Abos ohne ausdrückliche Zustimmung der Abonnenten unzulässig sei. Das Unternehmen habe Kunden "transparent und unter Einhaltung geltenden Rechts über die Änderungen der Prime-Mitgliedsgebühr informiert" , hält Amazon nach dpa-Angaben weiterhin dagegen.

Amazon zieht vor den Bundesgerichtshof

Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist bislang nicht rechtskräftig. Obwohl Amazon bereits in zwei Instanzen vor Gericht verlor, kämpft das Unternehmen weiter und zieht vor den Bundesgerichtshof.

In Deutschland läuft bereits eine weitere Sammelklage gegen Amazon , bei der es um die Einführung von Werbeunterbrechungen in das Abo von Prime Video geht. Ein erstes Gericht teilt die Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen und erklärte die Änderungen am Prime-Video-Abo im Dezember 2025 für rechtswidrig .


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