Gericht bestätigt die Rechtswidrigkeit von Kopierschutzknackprogrammen. Der Software-Hersteller S.A.D gibt im Streit um seinen CopyCount-Patch den Forderungen der Musikindustrie nach. Der Patch erlaubt es, unter Umgehung von Kopierschutzsystemen eine beschränkte Zahl von Kopien von DVDs zu erstellen. Zunächst hatte S.A.D noch Widerspruch gegen eine von der Musikindustrie erwirkte einstweilige Verfügung eingelegt, am vergangenen Freitag, dem 27. Februar 2004, in einer Verhandlung vor dem Landgericht München 1 seinen Widerspruch aber zurückgezogen.