In die Debatte über die Abschaffung der Störerhaftung kommt Bewegung. Nach der SPD will nun auch die Union den Gesetzentwurf der Regierung ändern und Hürden für WLAN-Betreiber senken.
Im neuen Asterix-Band streiten sich die Gallier mit den Römern auf publizistische Weise. Selbst über ein schnurrbärtiges WLAN-Netz verfügen die Gallier.
Der Rechteinhaber eines Pornos gibt nach einer Niederlage in einem Filesharing-Prozess nicht auf und zieht vor das Landgericht. Ein Amtsgericht hatte die Klage abgewiesen und die mögliche Schadensumme nur mit rund 2 Euro angegeben.
Ein Gericht hat fachkundig eine Klage eines Pornorechteinhabers zu Filesharing abgewiesen, weil der Beschuldigte den Anschluss nicht allein nutzte. Doch auch wenn die Entscheidung anders ausgefallen wäre, hätte es nur 2,04 Euro gegeben.
In Kürze diskutiert der Bundestag über die Abschaffung der Störerhaftung für Hotspot-Betreiber. Nutzer sollen sich daher direkt an ihre Abgeordneten wenden, um den Gesetzentwurf der Regierung noch zu stoppen.
Golem-Wochenrückblick Ausgerechnet Tesla Motors hat sein neues E-Auto Model X nicht auf der Messe IAA gezeigt, dafür gleich zwei Konkurrenten interessante Modelle. Sieben Tage und viele Meldungen im Überblick.
Update Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Abschaffung der Störerhaftung beschlossen. Während die SPD die Hürden für WLAN-Betreiber weiter senken will, zeigt sich die CDU mit den Plänen zufrieden.
Die Regierung will am Mittwoch den Entwurf zur Abschaffung der WLAN-Störerhaftung beschließen. Nun warnt die IT-Branche vor den Auswirkungen des Gesetzes auf zigtausende Anbieter von Cloud-Diensten.
Unitymedia hatte im Februar dieses Jahres die Preise erhöht, weil die Kunden laut dem Unternehmen im Schnitt 50 GByte pro Monat nutzten. Jetzt werden die Preise wieder gesenkt.
Einen leichteren Zugang zu öffentlichen Funknetzen wollen Verbraucherschützer und Netzaktivisten durchsetzen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung verstoße gegen EU-Recht, kritisieren sie.
Youtube muss laut dem Oberlandesgericht Hamburg illegale Videos nach einem Hinweis sofort sperren und Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren Verletzungen kommt. Was das konkret bedeutet, ist noch unklar.
Golem-Wochenrückblick Wir haben uns diese Woche auf der Spielemesse E3 über tolle neue Blockbuster gefreut und uns die Einigung zur EU-Datenschutzreform angesehen. Die Regierung hat bei der Störerhaftung nachgebessert - ein bisschen. Sieben Tage und viele Meldungen im Überblick.
Wegen der Störerhaftung gibt es in Deutschland zu wenige öffentliche WLANs. Viele Nutzer finden das Login zu kompliziert, wie eine Umfrage ergeben hat. Daran wird wohl auch der aktualisierte Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Störerhaftung nichts ändern.
Die Regierung hat auf die heftige Schelte an ihrem Gesetz zur Abschaffung der WLAN-Störerhaftung reagiert. Die Unterscheidung zwischen geschäftsmäßigen und privaten Anbietern fällt weg. Ein zentraler Kritikpunkt von Wirtschaft und Freifunkern bleibt aber unverändert.
Unitymedia will Gratis-WLAN-Hotspots für alle aufbauen. Kunden des Konzerns können dort ab Jahresende ohne Zeit- und Volumenbegrenzung surfen. Nicht-Kunden bekommen 100 MByte pro Tag gratis, dann wird gedrosselt.
Mehr Anonymität für sich und andere im Tor-Netzwerk: Einen eigenen Tor-Relay aufzusetzen, ist nicht besonders schwierig, allerdings gibt es dabei einiges zu beachten.
Die Bundesregierung hat fast 30 zum Teil kuriose Stellungnahmen zum Gesetzentwurf zur Störerhaftung veröffentlicht. Die Forderungen der einzelnen Interessengruppen liegen weit auseinander. Nur ein Verband ist voll zufrieden.
Golem-Wochenrückblick Die Vorratsdatenspeicherung ist untot, auf der Hannover Messe gab es robotische Flatter- und Krabbeltiere und wir haben Android 5.1 angetestet: Sieben Tage und viele Meldungen im Überblick.
Die Freifunkinitiativen stören sich sehr an der geplanten Verschlüsselungspflicht für freies WLAN. Anstatt die Vorschrift auszuhebeln, wollen sie lieber wie bisher eine Störerhaftung vermeiden.
Die Benachteiligung privater Hotspots durch das geplante Gesetz zur Störerhaftung stößt auf Widerstand in den Ländern. Laut Bundesregierung sind aber nicht alle privaten WLAN-Anbieter von den höheren Auflagen betroffen.
Update Die Kritik am Gesetzentwurf zur Störerhaftung wächst. Nach Ansicht von Verbraucherschützern und IT-Juristen sind Vorschläge zum Schutz vor Rechtsverletzungen "unzumutbar" und so sinnvoll wie ein Alterscheck bei Pornoseiten.
Das Wirtschaftsministerium erklärt ausführlich das geplante Gesetz zur Abschaffung der Störerhaftung - wobei deutlich wird, dass einige Regelungen nur vorgeschoben sind und WLAN-Hotspots durch Freifunker und Private verhindert werden sollen.
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hat bei offenen Funknetzen "keinen Missbrauch" durch die Nutzer beobachtet, der eine Einschränkung des Zugangs oder eine verschärfte Überwachung von Hotspots rechtfertigen könnte. Ein Gesetzentwurf zur Störerhaftung schade mehr, als er nütze.
Die Telekom bietet ein Paket für Restaurantbetreiber oder Arztpraxen. Für 39,95 Euro netto monatlich kann so ein offenes WLAN betrieben werden. Da der Zugang über die Cloud der Telekom und Cisco realisiert wird, besteht für den Aufsteller keine Störerhaftung.
Golem-Wochenrückblick Wir haben in dieser Woche über Apple diskutiert - und Dells gelungenes Ultrabook XPS 13 getestet: sieben Tage und viele Meldungen im Überblick.
Jetzt ist er raus: Die große Koalition hat ihren seit langem erwarteten Gesetzentwurf zur Störerhaftung präsentiert. Vor allem Freifunker und private Betreiber dürften enttäuscht sein.
Nach dem WLAN-Gesetzentwurf sollen nicht geschäftsmäßige WLAN-Betreiber verschlüsseln, die Nutzer einwilligen lassen und beim Namen kennen. Laut den Freifunkern ist dies genau das Gegenteil von öffentlichem WLAN.
Die Bundesregierung will WLAN-Betreiber aus der Störerhaftung befreien. Doch die geplanten Vorschriften werden Privatpersonen kaum ermutigen: Im schlimmsten Fall müssen sie jeden Benutzer namentlich kennen. Auch für Filehoster soll es neue Vorschriften geben.
Ein Gericht in Hamburg meint, dass ein voreingestellter individueller Authentifizierungsschlüssel eines Routers genauso sicher ist wie ein selbst gemachtes Passwort. Daher greife die Störerhaftung nicht.
Die Freifunker haben einen juristischen Erfolg gegen die Störerhaftung für offene WLANs erzielt. Die Filmindustrie trägt die Kosten der Gegenklage. Das Amtsgericht Berlin Charlottenburg ist davon überzeugt, dass für freie Funknetze das Providerprivileg gilt.
Von den bekannteren Internetprovidern verbietet nur einer, den Anschluss für Freunde oder Nachbarn zu öffnen. Aber viele Zugangsanbieter haben hier Einschränkungen in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen.
"Katastrophe, Schmerzpunkt, völliger Quatsch": Urheberrechtsexperten fordern einhellig die Abschaffung des Leistungsschutzrechts. Aber auch auf vielen anderen Gebieten sehen sie Reformbedarf.
Alle Parteien sind für ein möglichst flächendeckendes WLAN-Netz in Deutschland. Eine komplette Abschaffung der Störerhaftung wird es aber nach dem Willen der Koalition nicht geben.
Die Störerhaftung für offene WLANs endlich abzuschaffen - das sieht ein Entwurf zur Änderung des Telemediengesetzes vor. Doch ein Experte hält diesen für vollkommen ungenügend.
Nervige Anmeldeprozeduren nötig: Von 1 Million öffentlich zugänglichen WLAN-Hotspots ist wegen der Störerhaftung nur ein Bruchteil ohne Registrierung oder Identifikation zugänglich. Dabei könnte der Gesetzgeber das Problem leicht lösen.
Weil weiter Unklarheit über die Störerhaftung beim Betrieb von offenen WLAN-Netzen herrscht, bittet das Landgericht München jetzt den Europäischen Gerichtshof um Hilfe. Das Bundeswirtschaftsministerium bekannte, dazu weder technische noch gesetzgeberische Kompetenz zu haben.
Für das Anbieten von illegalen Musikkopien werden pro Titel 200 Euro fällig, wenn der Filesharer verurteilt wird. Dieser Preis soll sich an üblichen Entgeltsätzen der Gema für legale Downloadangebote und anderen Urteilen orientieren.
Die große Koalition hat am Mittwoch ihr 36-seitiges "Hausaufgabenheft" für den digitalen Wandel vorgestellt. Doch nicht einmal für die Grundvoraussetzung, den Breitbandausbau, finden sich darin konkrete Handlungsschritte. Netzgemeinde, Opposition und Wirtschaft lehnen es gleichermaßen ab.
Ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln besagt, dass Provider keine Filter oder Sperren einsetzen müssen, um Urheberrechtsverletzungen beispielsweise über eDonkey-Links zu verhindern.
Die Gesetzesnovelle, die Cafés und Hotels als WLAN-Betreiber von der Störerhaftung befreit, ist offenbar fertig. Doch sie sieht auch vor, dass Internetanbieter, deren Geschäftsmodell angeblich auf einer Verletzung von Urheberrechten beruht, sich nicht länger auf das Haftungsprivileg berufen können.
Zwei Freifunker haben an ihrem WLAN auf den VPN-Tunnel verzichtet und sind prompt wegen illegalen Filesharings abgemahnt worden. Jetzt haben sie dagegen negative Feststellungsklage eingereicht, um die Rechtmäßigkeit der Störerhaftung zu klären.
Update Die Regierung will offenbar endlich ihr Versprechen einlösen und die Störerhaftung für öffentliche WLANs lockern. Bundeswirtschaftsminister Gabriel soll im August einen Gesetzentwurf einbringen.
Wer Wohnungen mit Internetzugang vermietet, gilt als Provider und haftet nicht für illegales Filesharing. Das Amtsgericht Hamburg stellte in seinem Urteil sogar infrage, ob eine Belehrung der Mieter überhaupt notwendig sei.
Wegen eines längst gelöschten Forenkommentars haben zwei Lokalpolitiker eine Durchsuchung des Darmstädter Echo durchgesetzt. Sie fühlten sich durch eine Kritik geschmäht und erzwangen so den Klarnamen des Forennutzers.
Von Politik und Konzernen ist eine wesentliche Eindämmung der Überwachung nicht zu erwarten. Können wir also gar nichts tun? Doch, aber dazu müssen wir uns die Mühe machen, neu zu denken, Bedeutung gewinnen - und unsere "German Angst" überwinden.
Die ausführliche Begründung eines Urteils des Bundesgerichtshofs zum illegalen Filesharing zeigt, dass die Störerhaftung immer schwerer geltend gemacht werden kann.
Update Der ehemalige FIA-Chef Max Mosley hat einen Etappensieg errungen: Google muss Fotos, die ihn bei einer Sexparty zeigen, aus seinen Suchergebnissen löschen. Das Urteil des Landgerichts Hamburg dürfte aber kaum das letzte Wort in dieser Sache sein.
Die Störerhaftung kann laut Bundesgerichtshof nicht immer stärker ausgedehnt werden. Ein Familienvater haftet auch nicht für die Rechtsverletzung beim Filesharing durch seinen volljährigen Stiefsohn.