Störerhaftung: Gefahrlos offene WLANs bleiben Utopie

Die Bundesregierung will WLAN-Betreiber aus der Störerhaftung befreien. Doch die geplanten Vorschriften werden Privatpersonen kaum ermutigen: Im schlimmsten Fall müssen sie jeden Benutzer namentlich kennen. Auch für Filehoster soll es neue Vorschriften geben.

Artikel veröffentlicht am ,
Hohe Hürden für private Hotspots
Hohe Hürden für private Hotspots (Bild: Andreas Donath)

Die Bundesregierung plant ein Gesetzesvorhaben aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen, das den ungefährlichen Betrieb von offenen WLANs ermöglichen soll. Das berichtet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel. Darunter versteht die Bundesregierung jedoch etwas anderes als viele Nutzer.

So sollen laut dem Bericht die Betreiber von Internet-Hotspots von der Haftung für Rechtsverstöße Dritter nur befreit werden, wenn sie "zumutbare Maßnahmen" ergreifen, um einen möglichen Missbrauch ihres Anschlusses zu verhindern.

Die Anbieter sollen nach den geplanten Ergänzungen des Paragrafen 8 des Telemediengesetzes (TMG) "in der Regel durch Verschlüsselung oder vergleichbare Maßnahmen" verhindern, dass sich "außenstehende Dritte" einen unerlaubten Zugang zu dem bereitgestellten Internetzugang verschaffen. Das heißt: Ohne Anmeldung darf kein Zugang möglich sein. Das ist in Cafés, Hotels und ähnlichen Orten längst üblich, weil der zahlende Gast bei Bestellung oder Ankunft dort einen Zettel mit individuellen Zugangsdaten erhält. Außer im Hotel wird er sich dafür bisher kaum ausgewiesen haben.

Ein noch in Klammern und damit nicht endgültig geplanter Absatz in dem Gesetzesentwurf sieht jedoch vor, dass Privatpersonen, die ihren Zugang mit anderen teilen, den Namen der anderen Nutzer kennen müssen. Ob das letztlich heißt, dass sie sich den Ausweis zeigen und die Daten notieren müssen, hängt von der weiteren Ausgestaltung des Gesetzes ab. Unabhängig davon wäre diese Regelung auch für Gruppen wie die Freifunk-Initiative ein großes Problem: Sie kennen ihre Nutzer schlicht nicht namentlich.

Selbst wenn es dieser kritische Absatz nicht in das Gesetz schaffen sollte, steht davor noch die Vorschrift, nach der die angemeldeten Nutzer einwilligen müssen, "im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen". Ob es ausreicht, auf einem Webformular ein Häkchen bei der Anmeldung zu setzen oder doch ein Formular unterschrieben werden muss, wird sich noch zeigen. Bisher werden bei vielen teilöffentlichen Hotspots etwa in Hotels entsprechende Nutzungsbedingungen aufgeführt und müssen akzeptiert werden, bevor der Zugang gewährt wird. Private Router-Zugänge bieten solche Vorschaltseiten bisher eher nicht.

Nicht uninteressant ist auch die geplante Änderung des Paragrafen 10 des Telemediengesetzes. Er stellt Dienstanbieter bisher von der Haftung frei. Doch damit soll es vorbei sein, wenn ihre Dienste überwiegend auf illegale Nutzung ausgelegt sind oder sie solche Dienste sogar noch fördern und es keine Möglichkeit für die Rechteinhaber gibt, die rechtswidrigen Inhalte entfernen zu lassen. Die geplante Änderung richtet sich klar direkt gegen Filehoster. Fraglich sei aber, ob ihnen zum Beispiel nachgewiesen werden könne, dass eine überwiegende Anzahl der bei ihnen gespeicherten Daten rechtswidrige Inhalte enthalte, so der Spiegel abschließend.

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Sascha Klandestin 06. Jan 2016

Artikel gelesen? Der Gesetzesentwurf bedroht das Konzept von Freifunk. Und selbst wenn...

Der Held vom... 24. Feb 2015

Du meinst, so zwischen Broterwerb, Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge und der...

Anonymer Nutzer 24. Feb 2015

Das halte ich für Unsinn, denn das Internet ist genauso wie öffentliche Straßen und dazu...

robinx999 24. Feb 2015

Und genau das ist doch das Problem. Gerade bei OneClick Hoster. Viele Dateien die in...



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