Smartphone: Störerhaftung führt zu geringer Nutzung öffentlicher WLANs
Wegen der Störerhaftung gibt es in Deutschland zu wenige öffentliche WLANs. Viele Nutzer finden das Login zu kompliziert, wie eine Umfrage ergeben hat. Daran wird wohl auch der aktualisierte Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Störerhaftung nichts ändern.

Nur 39 Prozent der Internetnutzer gehen außerhalb ihrer Wohnung über WLAN ins Internet. Das hat eine nach den Angaben repräsentative Umfrage von Bitkom Research ergeben, die am 17. Juni 2015 veröffentlicht worden ist. Von den Smartphone-Besitzern gehen nur 45 Prozent außerhalb der eigenen Wohnung per WLAN ins Internet. Dagegen nutzen 80 Prozent trotz hoher Kosten und Drosselung den Internetzugang per Mobilfunk, meist mit UMTS oder LTE.
"Öffentliche WLAN-Zugänge fristen in Deutschland ein Nischendasein", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. "Trotz einer insgesamt guten Versorgung mit mobilen Internetzugängen bremst die geringe WLAN-Nutzung die digitale Entwicklung." Ein Grund dafür seien die restriktiven gesetzlichen Regeln zur Störerhaftung, die viele potenzielle Hotspot-Betreiber wie Café- oder Restaurant-Besitzer abschrecken. Diese Regelungen führen auch zu umständlichen Anmeldeprozeduren bei der WLAN-Nutzung. Laut Umfrage hält gut ein Drittel (35 Prozent) die Einwahl in öffentliche WLAN-Hotspots für zu kompliziert.
Störerhaftung: Keine Hilfe von der Regierung
Der Bitkom erwartet nicht, dass der aktualisierte Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Störerhaftung eine stärkere WLAN-Nutzung im öffentlichen Raum ermöglichen wird. Statt der viel kritisierten Verschlüsselung des Zugangs sind nun "angemessene Sicherungsmaßnahmen" gefordert. Dies erfordere bei der Anmeldung in einem öffentlichen WLAN die unpraktische Vergabe von Zugangscodes ohne eine aufwendige Registrierungspflicht. "Es sollte reichen, für die Freischaltung in einem öffentlichen WLAN auf einem Portal die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu bestätigen", sagte Rohleder.
Eco-Vorstand Politik und Recht Oliver Süme sagte: "Trotz einiger Änderungen ist der neue Gesetzesentwurf kaum besser als der erste. Unsere Kritikpunkte bleiben dieselben. Aus unserer Sicht brächte das Gesetz in dieser Form keine wirkliche Verbesserung der Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber. Wir wenden uns auch weiterhin entschieden gegen die für Hosting-Anbieter höchst problematische Regelung zu sogenannten gefahrengeneigten Diensten."
Deutschland verfügt aktuell über rund eine Million öffentlich zugänglicher WLAN-Hotspots. Davon sind jedoch lediglich 15.000 tatsächlich offene und frei zugängliche Hotspots, die Nutzer ohne Registrierung oder Identifikation für den Netzzugang verwenden können.
Nach den Ergebnissen der Bitkom-Umfrage sind Hotels der beliebteste Ort für die Nutzung von WLAN außerhalb der eigenen Wohnung. 88 Prozent der Nutzer fremder WLANs gehen mit ihren Mobilgeräten in Hotels ins Internet. 77 Prozent surfen in Cafés und Restaurants per WLAN sowie in der Wohnung von Freunden oder Verwandten (76 Prozent). Knapp die Hälfte (49 Prozent) nutzt WLANs in öffentlichen Verkehrsmitteln und 41 Prozent auf Flughäfen oder Bahnhöfen. Noch 40 Prozent surfen in öffentlichen Einrichtungen wie Hochschulen oder Bibliotheken und 36 Prozent in Freizeiteinrichtungen.
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+1 So dermaßen kundenunfreundlich und unpraktisch wie das hier gelöst ist gebe ich...
Es gibt doch mittlerweile genug Hotspot-Lösungen... Einige davon haben sehr einfache...
Hab den selben Vertrag, selbst 5GB sind ein Witz wenn du Videos gucken willst, was über...