Offene Funknetze: Freifunker haben laut Gericht das Providerprivileg

Die Freifunker haben einen juristischen Erfolg gegen die Störerhaftung für offene WLANs erzielt. Die Filmindustrie trägt die Kosten der Gegenklage. Das Amtsgericht Berlin Charlottenburg ist davon überzeugt, dass für freie Funknetze das Providerprivileg gilt.

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Logo der Initiative Freifunk (Bild: start.freifunk.net/Screenshot: Golem.de)

Der Rechteinhaber muss nun auch die Kosten der Gegenklage gegen den Freifunker Bianco Veigel komplett übernehmen. Das hat das Amtsgericht Berlin Charlottenburg entschieden. Bereits im August 2014 waren die Ansprüche der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany, die von Waldorf Frommer vertreten werden, außergerichtlich zurückgenommen worden.

"Dieses Urteil weist für die Freifunker/innen ohne VPN in eine positive Richtung", erklärten die Aktivisten.

Das Amtsgericht stellte zudem fest, dass für freie Funknetze das Providerprivileg gilt: "Wer ein öffentliches WLAN anbietet, ist grundsätzlich als Access-Provider einzustufen". Dieser ist laut Gesetz für fremde Informationen grundsätzlich nicht verantwortlich.

Am 7. Juli 2014 reichte die Anwältin Beata Hubrig eine negative Feststellungsklage für Veigel und Ralf Gerlich gegen die Störerhaftung bei Berliner Amtsgerichten ein. Mit einer negativen Feststellungsklage soll festgestellt werden, ob außergerichtlich Ansprüche aufgrund der Störerhaftung wirklich bestehen.

Gerlich und Veigel hatten an ihren "Freifunk-Knoten" auf den VPN-Tunnel verzichtet, der den Internetverkehr aus dem offenen WLAN über bestimmte Internet-Provider weiterleitet, die durch das Providerprivileg von der Störerhaftung ausgenommen sind. Danach wurden sie abgemahnt, sollten wegen angeblichen Filesharings von Dritten über ihr WLAN Schadenersatz leisten und Unterlassungserklärungen unterschreiben. Dies lehnten sie schriftlich ab. Nachdem es daraufhin nicht zu einem Verfahren kam, entschlossen sich beide Freifunker zu der negativen Feststellungsklage.

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Herr Unterfahren 19. Jan 2015

Heino- CDs zu pressen ist ja auch ein Verbrechen - egal ob der sog. Künstler daran...

Thiesi 18. Jan 2015

Welchen Teil von FREIFUNK hast du nicht verstanden?

Chevarez 18. Jan 2015

Hier in Deutschland kannst du sogar vorweggreifend Strafe zahlen, obwohl es noch nicht...

Sharra 18. Jan 2015

Weil es dem Gericht auch freisteht, sich auf vorher ergangene Entscheidungen zu berufen...



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