Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Störerhaftung für WLAN: Regierung kippt Verschlüsselungspflicht aus Gesetzentwurf

Die Regierung hat auf die heftige Schelte an ihrem Gesetz zur Abschaffung der WLAN- Störerhaftung reagiert. Die Unterscheidung zwischen geschäftsmäßigen und privaten Anbietern fällt weg. Ein zentraler Kritikpunkt von Wirtschaft und Freifunkern bleibt aber unverändert.
/ Friedhelm Greis
21 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Solche Angebote wie in Berlin könnten durch das neue Gesetz gefährdet sein. (Bild: Alper Çugun/Lizenz: CC BY-SA 2.0)
Solche Angebote wie in Berlin könnten durch das neue Gesetz gefährdet sein. Bild: Alper Çugun/Lizenz: CC BY-SA 2.0

Die Bundesregierung hat ihren ursprünglichen Gesetzentwurf zur Abschaffung der WLAN-Störerhaftung in zentralen Punkten nachgebessert. In der aktuellen Fassung(öffnet im neuen Fenster) , die an die EU zur Notifizierung eingereicht wurde(öffnet im neuen Fenster) , ist die frühere Unterscheidung zwischen geschäftsmäßigen und privaten Anbietern komplett entfallen. Zudem werden im Gesetzestext "anerkannte Verschlüsselungsverfahren" nicht mehr explizit als Maßnahme genannt, um den unberechtigten Zugriff auf ein WLAN-Netzwerk zu verhindern. Da aber immer noch "angemessene Sicherungsmaßnahmen" verlangt werden, um nicht auf Beseitigung oder Unterlassung in Anspruch genommen werden zu können, ist nach Ansicht der Freifunker(öffnet im neuen Fenster) der Entwurf "kein wirklicher Fortschritt" .

Dies liegt daran, dass es für die Freifunker keinen "unberechtigten Zugriff" auf offene WLAN-Netze gibt und daher Sicherungsmaßnahmen, wie sie die Gesetzesbegründung nennt, überflüssig seien. In dem Entwurf heißt es dazu nun: "Die jeweils angemessene Sicherungsmaßnahme kann im Sinne der gebotenen Technologieneutralität der Betreiber selbst bestimmen. Hierfür kommt insbesondere die Verschlüsselung des Routers in Betracht, die vielfach bereits vom Hersteller vorgesehen ist, wie gegenwärtig in Form des WPA2-Standards. Möglich wäre aber auch eine freiwillige Registrierung der Nutzer." Zudem soll der Zugang zum Internet nur solchen Nutzern gewährt werden, die erklärt haben, "im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen" .

Mit der neuen Regelung reagiert die Regierung auf die breite Kritik an dem bisherigen Entwurf von Mitte März(öffnet im neuen Fenster) . Wie aus den veröffentlichten 29 Stellungnahmen von Verbänden, Unternehmen und Bundesländern hervorging , wurde in fast allen Fällen der Entwurf als unpraktikabel erachtet. So wurde von privaten Anbietern einerseits eine namentliche Kenntnis der Mitnutzer verlangt, andererseits konnten sie bei einer dauerhaften Öffnung ihres WLAN als geschäftsmäßige Anbieter gelten.

Wirklich zufrieden mit dem neuen Entwurf dürften nur solche Anbieter sein, die bereits eines der beiden Verfahren zur Sicherung ihres WLAN-Netzwerkes einsetzen. Große Anbieter wie Kabel Deutschland, die in zahlreichen Städten frei zugängliches öffentliches WLAN anbieten(öffnet im neuen Fenster) , stünden aber vor der Entscheidung, ihr Angebot entweder zu verschlüsseln oder vom Nutzer zusätzlich zu der Akzeptanz der Nutzungsbedingungen eine Registrierung zu verlangen. Auch der Einzelhandelsverband HDE hatte sich gegen eine Verschlüsselungspflicht und umfangreiche Anmelde- und Zugangsprozesse gewandt.

Im Laufe des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens kann der Entwurf noch vom Bundestag modifiziert werden. Dass die große Koalition dabei völlig auf Bedingungen verzichtet, um WLAN-Anbieter von der Störerhaftung auszunehmen, ist aber unwahrscheinlich. Dann hätte sie auch gleich dem Gesetzentwurf der Opposition zustimmen können.


Relevante Themen