Offenes WLAN: EU-Gerichtshof soll über WLAN-Haftung entscheiden

Das Landgericht München hat ein laufendes Verfahren ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof verschiedene Fragen zur Störerhaftung beim Betrieb von offenen WLANs vorgelegt (Aktenzeichen: 7 O 14719/12). Das berichtet der Fachanwalt für IT-Recht Thomas Stadler in seinem Blog(öffnet im neuen Fenster) .
Das Landgericht tendierte zu einer Störerhaftung des WLAN-Betreibers, weil es keine technischen Sicherungsmaßnahmen gab. Weil dies aber mit den Haftungsprivilegierungen der E-Commerce-Richtlinie unvereinbar sein könnte, möchte das Gericht vom Europäischen Gerichtshof wissen, ob dies auch dann zutrifft, wenn es sich im Einzelfall um eine unentgeltliche Dienstleistung handelt.
Das Landgericht fragt den Europäischen Gerichtshof auch, ob die Bereitstellung eines offenen WLANs ein Anbieten eines Dienstes im Sinne der E-Commerce-Richtlinie ist, und ob die Haftungsprivilegierung mit der Formulierung "nicht für die übermittelten Informationen verantwortlich" besagt, dass Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Zahlung der Abmahnkosten und Gerichtsgebühren ausgeschlossen sind.
Stadler: "Diese Frage ist auch deshalb von Interesse, weil der Bundesgerichtshof bislang davon ausgegangen war, dass die Haftungsprivilegierungen des Telemediengesetzes Unterlassungsansprüche nicht umfassen."
Der Bundesgerichtshof hatte in einem Urteil dem Betreiber eines WLAN auferlegt, den Zugang durch Verschlüsselung und ein Passwort zu schützen, wenn er eine Haftung für fremde Rechtsverstöße ausschließen möchte. Für Hotspots bei Veranstaltungen, in Hotels und Gaststätten, die sich grundsätzlich an Dritte wenden, gebe es "weiterhin Unklarheiten" . Das gelte auch für Privatpersonen, die ihren WLAN-Zugang für andere öffnen wollten.
Laut einem Medienbericht wollte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) im August 2014 einen Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung geben, der die Störerhaftung lockert und es etwa Café-Besitzern erleichtern würde, offene WLANs anzubieten. Danach nannte Gabriel(öffnet im neuen Fenster) dies eine "weder technisch noch gesetzgeberisch abgeschlossenen Frage" . Im Koalitionsvertrag steht die Abschaffung der Störerhaftung für Betreiber von offenen WLAN-Netzen.