Zwiespältig: Gesetz gegen WLAN-Störerhaftung von Cafés und Hotels fertig

Die Regierungskoalition hat sich darauf verständigt, dass Wirte und Hoteliers ihren Kunden künftig ohne Furcht vor Abmahnungen wegen Störerhaftung freies WLAN anbieten können. Nach einem Bericht der Rheinischen Post(öffnet im neuen Fenster) aus Koalitionskreisen wird das Bundeskabinett im August 2014 einen Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) beschließen, nachdem das Haftungsprivileg im Telemediengesetz auf WLAN-Betreiber ausgeweitet und mit Fallbeispielen konkretisiert wird.
Bisher waren die WLAN-Anbieter immer in Gefahr, abgemahnt zu werden, wenn in ihrem Netz illegale Inhalte heruntergeladen wurden. Viele verzichteten deshalb auf WLAN-Angebote.
Laut dem Gesetzentwurf sollen WLAN-Anbieter in Gaststätten, Hotels und Flughäfen nur noch die "zumutbare Pflicht " haben, ihre Gäste zum rechtmäßigen Gebrauch des Internets zu ermahnen.
Zugleich soll es eine Verschärfung geben, nach der sich Internetanbieter, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf einer Verletzung von Urheberrechten beruhe, sich nicht länger auf das Haftungsprivileg berufen können.
Die WLAN-Novelle könnte laut dem Bericht im November im Bundestag beraten werden und Anfang nächsten Jahres in Kraft treten. SPD-Internetexperte Lars Klingbeil sagte der Rheinischen Post: "Wir brauchen Rechtssicherheit für die Betreiber von WLAN-Netzen und dürfen Nutzer nicht länger durch hohe Hürden verschrecken." Dabei würde auch eine Lockerung bei der privaten Nutzung beraten.
Die Digitale Gesellschaft hatte gefordert , auch und vor allem private Personen von der Störerhaftung zu befreien. Den Gesetzesvorschlag allein auf öffentliche WLANs, zum Beispiel in Cafés, zu beschränken, sei eindeutig ungenügend. Das Teilen von Internetzugängen zu erlauben, sei eine netz- und sozialpolitische Notwendigkeit.