Bundeswirtschaftsminister: Gesetz gegen Störerhaftung von WLANs im August

Es soll Bewegung in das Vorhaben kommen, die Haftungsbeschränkungen für öffentliche WLANs zu lockern. Wie die Rheinische Post aus Regierungskreisen erfuhr, könnte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) im August einen Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung geben, der die Störerhaftung lockert und es etwa Café-Besitzern erleichtern würde, offene WLANs anzubieten. Im Koalitionsvertrag steht die Abschaffung der Störerhaftung für Betreiber von offenen WLAN-Netzen.
Der Bundesgerichtshof hatte in einem Urteil dem Betreiber eines WLAN auferlegt, den Zugang durch Verschlüsselung und ein Passwort zu schützen, wenn er eine Haftung für fremde Rechtsverstöße ausschließen möchte. Für Hotspots bei Veranstaltungen, in Hotels und Gaststätten, die sich grundsätzlich an Dritte wenden, gebe es weiterhin Unklarheiten. Das gelte auch für Privatpersonen, die ihren WLAN-Zugang für andere öffnen wollen.
Verschiedene Landgerichte hatten unterschiedliche Anforderungen festgelegt: Sie reichen von der Sperrung der für File-Sharing erforderlichen Ports bis zu schlichten Hinweisen auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. "Diese uneinheitliche Rechtsprechung und die Gefahr von Abmahnungen haben in der Vergangenheit bereits viele Betreiber eines Hotspots veranlasst, ihre Angebote einzustellen" , erklärte der Bitkom.
Durch ein freies WLAN-Netz ohne Störerhaftung würden die Urheberrechtsverletzungen nur unwesentlich zunehmen, darin waren sich die Experten bei einer Anhörung des Bundestagsausschusses Neue Medien zur Störerhaftung einig.
Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder sagte(öffnet im neuen Fenster) , der Zugang zu schnellem Internet bei Veranstaltungen oder auf Reisen sei ein Service, der nicht durch Rechtsunsicherheit und die Angst vor teuren Abmahnungen unmöglich gemacht werden dürfe.
Nachtrag vom 2. Juli 2014, 11:51 Uhr
Nach Ansicht der Digitalen Gesellschaft ist der Vorschlag jedoch nicht ausreichend. "Wir freuen uns, dass die Bundesregierung nach Jahren des Nichtstuns diese unsägliche Rechtssituation aufheben möchte, die vor allem im internationalen Vergleich einzigartig ist. Allerdings scheint das Bundeswirtschaftsministerium einen entscheidenden Fakt zu übersehen: Auch und vor allem private Personen sind von der Störerhaftung betroffen. Die Störerhaftung muss für alle aufgehoben werden" , erklärte Sprecher Markus Beckedahl(öffnet im neuen Fenster) . Den Gesetzesvorschlag allein auf öffentliche WLANs, zum Beispiel in Cafés, zu beschränken, sei eindeutig ungenügend. Das Teilen von Internetzugängen zu erlauben, sei eine netz- und sozialpolitische Notwendigkeit.