Freifunker: "WLAN-Gesetzentwurf bewirkt Gegenteil von öffentlichem WLAN"

Die Freifunker lehnen den neuesten Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium ab. Zur Reformierung des Telemediengesetzes werde Verschlüsselung und namentliche Registrierung von Nutzern vorgeschlagen, um den Betreiber eines offenen WLANs vor der Störerhaftung zu bewahren. Dies passe nicht zu den Ideen und Idealen der Freifunk-Communities, heißt es in einer Erklärung(öffnet im neuen Fenster) .
Das Bundeswirtschaftsministerium hatte Golem.de mitgeteilt, dass der Referentenentwurf noch in der Ressortabstimmung sei. "Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung" laufe noch, hieß es.
Der Entwurf sieht vor, dass nicht geschäftsmäßige WLAN-Betreiber verschlüsseln, die Nutzer einwilligen lassen und beim Namen kennen sollen. Diese Version vom 17. Februar 2015 beseitige daher nicht die Rechtsunsicherheit, erklärten die Freifunker. Verschlüsselung sei "aber genau das Gegenteil von öffentlichen WLANs. Darüber hinaus ist die Verschlüsselung des Netzzugangs derzeit technisch mit lediglich einem Schlüssel möglich, der doch wieder allen potentiellen Nutzern bekanntgemacht werden müsste."
Eine neue Regelung, so die Freifunker, dürfe nicht dazu führen, dass die WLAN-Nutzung für die Kunden in der Praxis noch komplizierter werde als bisher. Auch für die Anbieter sollten sich durch eine Neuregelung nicht neue Hürden bei der Bereitstellung von freien WLANs ergeben.
CDU: Nur den Nachbarn ins WLAN lassen
Der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der Unionsfraktion, Joachim Pfeiffer (CDU) betonte(öffnet im neuen Fenster) , der private Anschlussinhaber solle nur demjenigen sein WLAN überlassen, den er kenne, zum Beispiel den Nachbarn. Er hafte nur dann nicht als Störer, wenn dargelegt werden könne, dass nur namentlich Bekannten das WLAN zur Verfügung gestellt worden sei. Pfeiffer: "Wir schaffen damit unter Einhaltung einfacher und praktikabler Sicherungspflichten endlich Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber, die bisher als sogenannte Störer für rechtswidrige Handlungen ihrer Nutzer im Internet haften mussten."



